Die schwulen- und lesbenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Elke Twesten hat die Landesregierung aufgefordert, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei Landesbediensteten rückwirkend ab 2003 gleichzustellen.
Die Landesregierung habe in einem Runderlass angekündigt, in Sachen Familienzuschlag, Sterbegeld und Hinterbliebenenversorgung eine rückwirkende Gleichstellung erst ab Mitte 2009 vorzusehen, sagte die Grünen-Politikerin heute (Montag) in Hannover. Das gehe aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor.
Twesten verwies auf ein bindendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Mai 2011, nach dem verpartnerte Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter bereits seit dem 3. Dezember 2003 Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt haben, wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen. “Die Landesregierung sollte jetzt darauf achten, dass ihr Erlass schleunigst geändert wird. Das den Schwulen und Lesben zustehende Recht darf ihnen nicht länger verwehrt werden.”
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