Landes-SPD: “Elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel”


| Foto: Ado



Die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, die elektronische Fußfessel in Niedersachsen einzuführen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Dieter Haase:

„Die Anordnung des Tragens einer elektronischen Fußfessel kann im Einzelfall eine sinnvolle Maßnahme sein. Hierbei bedarf es aber stets einer intensiven Einzelfallprüfung. Insbesondere das Verhältnis zwischen notwendiger Sicherheit der Bevölkerung und Freizügigkeit des Straftäters muss stimmen. Hier ist der Justizminister noch den Nachweis schuldig, dass die Polizei bei elektronisch festgestellten Verstößen gegen Bewährungsauflagen tatsächlich innerhalb weniger Minuten bei dem Überwachten sein kann. Bei Straftätern, die als gemeingefährlich einzustufen sind, und bei denen die Gefahr groß ist, dass sie weitere Straftaten begehen werden, ist der Nutzen der Fußfessel höchst eingeschränkt, da sie lediglich Auskunft über den Aufenthaltsort ihres Trägers gibt. Ob sie einen Straftäter tatsächlich von einer neuen Straftat abschreckt, darf gerade im Fall von Triebtätern bezweifelt werden.

Hinzu kommt, dass die Fußfessel ihre Alltagstauglichkeit erst unter Beweis stellen muss. Das Phänomen des Funklochs ist beispielsweise allen Mobilfunknutzern und Besitzern von Navigationsgeräten wohl bekannt. Die Fußfessel kann also kein Allheilmittel sein. Sie ist allenfalls ein Hilfsmittel des Strafvollzugs, das andere bewährte Maßnahmen höchstens ergänzen, aber nicht ersetzen kann.“


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


SPD SPD Wolfenbüttel Kriminalität Polizei