Die SPD-Landtagsfraktion will, dass zukünftig Einsätze des sogenannten „Staatstrojaners“ durch die niedersächsische Polizei vom Parlament kontrolliert werden können.
„Wir stellen den Einsatz von Staatstrojanern im Rahmen einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nicht grundsätzlich infrage. Entscheidend ist, dass damit Schwerstkriminalität bekämpft wird und hierfür eine richterliche Anordnung vorliegt“, erklärte Klaus-Peter Bachmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, am Mittwoch in Hannover. SPD-Innenexpertin Sigrid Leuschner wies zudem auf die Notwendigkeit hin, dass beim Einsatz dieser Ermittlungsmethode auf jeden Fall zusätzlich eine parlamentarische Kontrolle gewährleistet sein müsse. „Ob bisher alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wie Innenminister Schünemann behauptet, können wir glauben oder nicht. Faktisch weiß das Parlament bisher nichts. Das muss sich ändern“, sagte Leuschner.
Aus diesem Grund haben die beiden SPD-Innenpolitiker den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages (GBD) gebeten, zu prüfen, in welcher Art und Weise der Parlamentsausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen künftig über Einsätze von „Staatstrojanern“ informiert werden kann. Bislang wurden die Mitglieder dieses Ausschusses auf der Basis von § 37a des Nds. SOG etwa über Maßnahmen der Telefonüberwachung, den verdeckten Einsatz technischer Mittel oder auch den Einsatz verdeckter Ermittler informiert. Nach dem Willen der SPD-Fraktion sollen nun auch Ermittlungsmethoden gemäß § 100a der Strafprozessordnung unter die Informationspflicht der Landesregierung fallen. Dazu würde auch der Einsatz des „Staatstrojaners“ zählen.
Das Thema „Einsatz von Staatstrojanern“ war auf Antrag der SPD-Fraktion bei der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch in Hannover behandelt worden.
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