Zur Entscheidung von Justizminister Busemann, die neue zentrale Einrichtung zur Sicherungsverwahrung in Niedersachsen auf dem Gelände der JVA Rosdorf einzurichten (WolfenbüttelHeute.de berichtete), erklärt Hans-Dieter Haase, justizpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Der neue Standort ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Augenscheinlich sind in Rosdorf alle Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht gestellt hatte, baulicherseits zu erfüllen. Wir sind froh über die schnelle Umsetzung. Dies allein ist jedoch nicht ausreichend. Die weiteren Kriterien des Bundesverfassungsgerichtsurteils müssen ebenfalls rasch umgesetzt werden.
So hat die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass sozialtherapeutische Maßnahmen aufgestockt werden und auch eine vernünftige Betreuung gewährleistet ist. Die nötigen Finanzen sind hierfür im Haushalt 2012 bereitzustellen. Andernfalls würde die jährliche Überprüfung der Sicherungsverwahrten, ob deren Wiedereingliederung möglich ist, stets mit einer Ablehnung enden müssen. Eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Aussicht auf Verbesserung bliebe aus.“
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