Landeskirche weist Kritik aus Haverlah zurück


Das Landeskirchenamt der Landeskirche Braunschweig. Symbolbild/Foto: Anke Donner
Das Landeskirchenamt der Landeskirche Braunschweig. Symbolbild/Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Das Landeskirchenamt der Landeskirche Braunschweig weist die Kritik der Kirchengemeinde St. Servatius Haverlah an der neuen Struktur- und Gemeindepfarrstellenplanung zurück. Zu einer Pressemitteilung der Gemeinde vom 14. Juli 2015 stellt das Landeskirchenamt fest:

„Selbstverständlich können Kirchengemeinden Entscheidungen der Landeskirche gerichtlich überprüfen lassen. Das Landeskirchenamt hält die erhobenen Vorwürfe allerdings nicht für gerechtfertigt." Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Struktur- und Gemeindepfarrstellenplanung habe die Landessynode auf die demografischen Veränderungen in unserer Region und in der Landeskirche reagiert, so das Landeskirchenamt.

Ziel sei es, auch künftig als evangelische Kirche erkennbar und flächendeckend präsent zu bleiben und die pfarramtliche Versorgung der Kirchenmitglieder dauerhaft zu sichern. Das solle mit dem Gesetz zur Struktur- und Gemeindepfarrstellenplanung gelingen. Die Landeskirche ziehe sich gerade nicht aus der Fläche zurück. Aber natürlich seien organisatorische Veränderungen erforderlich.

Dabei sollen die Kirchengemeinden einer Region gemeinschaftlich entschieden haben, in welcher Form sie künftig zusammenarbeiten wollen. Das Konzept sei in einem umfassenden Diskussions- und Beteiligungsprozess vorgestellt, diskutiert und verändert worden. Viele Anregungen aus Kirchengemeinden seien in das Gesetz eingeflossen. Sie sollen vor allem den ländlichen Gebieten zugute kommen.

Alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, Landes- und Propsteisynodale, Pfarrerinnen und Pfarrer seien angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten worden. Die Kirchengemeinde Haverlah habe sich an diesem Prozess aber nicht beteiligt. Aufgrund dieses Verfahrens sei das Gesetz zur Struktur- und Gemeindepfarrstellenplanung mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen worden. 38 von 46 Synodalen stimmten für das Gesetz, sechs stimmten dagegen, zwei enthielten sich.


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