Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den „Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Realverbandsgesetzes“ zur Verbandsanhörung freigegeben.
Mit der angestrebten Änderung sollen die Möglichkeiten zur Gründung neuer Realverbände erweitert werden, so dass interessierte Grundeigentümer nun auch auf gesonderten Antrag bei den Landkreisen einen Realverband gründen können.
Landwirtschaftsminister Gert Lindemann sieht darin positive Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raums: „Es gibt künftig nicht nur den Vorteil, ländliche und forstliche Liegenschaften unbürokratisch gemeinschaftlich zu bewirtschaften, sondern auch die Möglichkeit, die kommunalen Haushalte zu entlasten, wenn sich Akteure vor Ort zusammentun und ihre Liegenschaften durch einen Realverband bewirtschaften oder unterhalten lassen.“
Realverbände sind Selbstverwaltungskörperschaften im ländlichen Raum, die Wege, Gewässer oder Forsten im Interesse des Allgemeinwohls und zum Nutzen der Mitglieder verwalten. Sie werden im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren gegründet, um Unterhaltungslasten gerecht zu verteilen.
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