Landesregierung unterstützt energiepolitischen Konsens


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Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung in Munster (Landkreis Soltau-Fallingbostel) ein detailliertes Positionspapier zur Energiepolitik und speziell zur beschleunigten Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung beraten.

“Wir unterstützen die Bemühungen des Bundes, einen energiepolitischen Konsens in Deutschland anzustreben“, sagte Ministerpräsident David McAllister. Das Hauptziel – so der Ministerpräsident – sei es, mit einem Paket verschiedener Gesetzesänderungen möglichst schnell umfangreiche Maßnahmen für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung in Deutschland umzusetzen. Konkret gehe es um den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Ausbau von Netzen und Speichern, eine konsequente Verbesserung der Energieeffizienz, den schnelleren Bau flexibler Kraftwerke, die Neuausrichtung der Energieforschung sowie einen realistischen und rationalen Ausstieg aus der Kernenergie mit Augenmaß.

Darüber hinaus fordert die Landesregierung in dem jetzt verabschiedeten Positionspapier, das Thema der nuklearen Entsorgung als generationenübergreifendes Problem in die Energiediskussion einzubeziehen. Das schließt die ergebnisoffene Weitererkundung von Gorleben ebenso ein wie ein Verfahren zur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien und möglicher alternativer Entsorgungsoptionen.

“Niedersachsen begrüßt, dass die Bundesregierung auch Alternativen zu einer Endlagerung in Gorleben prüfen wird“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. “Dabei muss die Möglichkeit der Rückholbarkeit des eingelagerten Atommülls eine wesentliche Rolle spielen.“

Die niedersächsischen Positionen zur beschleunigten Umsetzung des Energiekonzepts im Einzelnen:

Beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien
Diese Landesregierung steht für ehrgeizige Klimaschutzziele und einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Ein wichtiger Baustein des Gesetzpakets ist die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Vorschläge zur Vereinfachung des Vergütungssystems für die effiziente Nutzung der Bioenergie entsprechen dabei den Ansätzen der niedersächsischen Bundesratsinitiative vom Dezember 2010. Niedersachsen wünscht sich allerdings eine noch weitergehende Vereinfachung und praxisgerechtere Ausgestaltung der Vergütung. Sinnvoll wäre es auch, einen ökonomischen Anreiz zu schaffen, marktfähige Wärme abzusetzen.

Beim Solarstrom sieht die Landesregierung ebenfalls eine größere Notwendigkeit, die Vergütungen abzusenken, als die Bundesregierung. Außerdem fordert Niedersachsen, dass die geltenden EEG-Regelungen für die Onshore-Windenergie unverändert beibehalten werden. Die Landesregierung begrüßt nachdrücklich die verbesserten Rahmenbedingungen für die Offshore-Windenergie, insbesondere die bessere EEG-Finanzierung und das KfW-Finanzierungsprogramm.

Ausbau von Netzen und Speichern
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die bisher der Länderhoheit unterliegende Planung neuer Stromtrassen im Wesentlichen auf die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergehen. Gerade am Beispiel von Niedersachsen lässt sich nachweisen, dass Raumordnung und Planfeststellung gut synchronisiert sind und auch bei länderübergreifenden Verfahren die Abstimmung zwischen den Ländern problemlos funktioniert. Es ist fraglich, ob in der Bundesnetzagentur die fachlichen, die organisatorischen und die personellen Voraussetzungen für diese große Aufgabe gegeben sind.

Zur Beschleunigung der Verfahren schlägt Niedersachsen vor, mit dem Bundesnetzentwicklungsplan, der derzeit aufgestellt und von der Bundesnetzagentur zusammengefasst und öffentlich konsultiert wird, den notwendigen Ausbaubedarf der Netze verbindlich festzustellen. Damit entfiele der Bedarfsnachweis in den Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.

Weiter schlägt die Landesregierung vor, es den Genehmigungsbehörden zu ermöglichen, die Teilverkabelung auf allen Ausbaustrecken im Höchstspannungsnetz anordnen zu können, wenn diese sich an Wohnsiedlungen annähern. Zudem sollten die Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, die dringend benötigten Leitungsprojekte zügig zu beantragen.

Konsequente Verbesserung der Energieeffizienz
Aus Sicht der Landesregierung sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz insbesondere im Gebäudesektor notwendig. Dabei sollten Bund und Länder weniger auf Ordnungsrecht und stärker auf verbesserte Informationsangebote und Anreize für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen setzen.

Die Landesregierung begrüßt deshalb, dass mit einer verbesserten Förderung Eigeninitiative und Investitionsanreize gestärkt werden sollen. Eine kontinuierliche Erhöhung und Verstetigung der Förderung, etwa des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, ist allerdings erforderlich.

Beschleunigter Bau flexibler Kraftwerke
Aus Sicht der Landesregierung muss die Verkürzung beziehungsweise Rücknahme der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken durch eine beschleunigte Modernisierung und Flexibilisierung des konventionellen Kraftwerkparks begleitet werden. Niedersachsen begrüßt dabei das Vorhaben des Bundes, die Bürgerbeteiligung zu verbessern, um dadurch die Akzeptanz entsprechender Projekte zu verbessern.

Neuausrichtung der Energieforschung
Die Landesregierung begrüßt das Vorhaben des Bundes, im Energieforschungsprogramm die Forschungsaktivitäten auf den Feldern Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Stromnetze und Energieinfrastrukturen weiter auszubauen. Der begonnene Dialog zwischen Bund und Ländern über das kommende Energieforschungsprogramm soll fortgesetzt werden.

Kernenergieausstieg mit Augenmaß
Niedersachsen unterstützt den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Dabei ist der Bund aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz in besonderer Weise gefordert. Die Novellierung des Atomrechts sollte in enger Abstimmung mit den Ländern erfolgen.

Endlagerung
Niedersachsen begrüßt, dass das Thema der nuklearen Entsorgung als generationenübergreifendes Problem nicht aus der laufenden Energiediskussion ausgeklammert wird. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung von Gorleben ebenso ein wie ein Verfahren zur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien und möglicher alternativer Entsorgungsoptionen.


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