Landesvorstandsmitglied informiert über neues Patientenrechtsgesetz


Seniorenunio. Foto: Privat
Seniorenunio. Foto: Privat | Foto: Privat



Wolfenbüttel. Die CDU Senioren bemühen sich, ihre Mitglieder und Gäste über neue Regelungen im Gesundheits- und Sozialbereich zu informieren. Diesmal ging es um das Patientenrechtsgesetz. „Was dürfen Patienten fragen und was müssen Ärzte und Krankenhaus ihren Patienten sagen und worüber müsse diese informiert werden“ Darüber informierte Edda Schliephack, stellvertretende Landesvorsitzende des Sozialverbandes Niedersachsen (SoVD).

Kreisvorsitzende Monika Bötel, die den Gast eingeladen hatte, begrüßte die sehr sachkundige Refentin. Der SoVD ist eine Solidargemeinschaft, die sich um die Belange von Patienten, Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene, Kriegs- und Wehrdienstopfer, Arbeits- und Unfallverletzte, Sozialhilfeempfänger und Jugendliche mit Behinderungen kümmert.

Seit dem 26. Februar gibt es ein neues Patientenrechtsgesetz, erklärt Altbürgermeister Dieter Lorenz. Danach müssen die behandelnden Ärzte ihre Patienten sorgfältig und vollständig über geplante und durchgeführte Maßnahmen informieren. Im Zweifel obliegt ihnen jetzt auch die Beweislast. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung der Kostenübernahme treffen. Tun sie das nicht, kann man als Patient klagen. So werden z. B. bei Knie- und Rückenschmerzen die Kosten für Akupunktur übernommen. Bei Migräne aber nicht. Bei den Verhandlungen zwischen den Ärzteverbänden und den Krankenkassen ist der SoVD zwar beteiligt, aber nicht stimmberechtigt, darum wird gefordert, dass die Patientenvertreter im gemeinsamen Ausschuss Stimmrecht bekommen.

Die Ärzte bieten immer mehr Leistungen an. Diese müssen jedoch stets selbst bezahlt werden. Man schätzt in einem Jahr, etwa 1,5 Milliarden Euro. Keine Krankenkasse tritt dafür ein. Man sollte sich über die entstehenden Kosten informieren, bevor man solche Leistungen in Anspruch nimmt. Nicht alle IGeL-Leistungen erscheinen sinnvoll. IGeL heißt Individuelle Gesundheitsleistung.Für den Landkreis Wolfenbüttel ist der SoVD-Kreisverband Wolfenbüttel zuständig. Sein Büro befindet sich in Wolfenbüttel, Lange Straße 7a und ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr besetzt. Monika Bötel dankte Edda Schliephack und sichert zu, dass die Seniorenunion bei Gesprächen mit ihrem Bundestagsabgeordneten die angesprochenen Forderungen vorbringen werde. Weiter informierte die Kreisvorsitzende, dass das Programm. 2. Halbjahr 2015 ohne Sommerpause weiter laufe. Am 20. Juli ab 16 Uhr referiert und diskutiert Jochen Konrad Fromme MdB a.D. brandaktuelle Themen bis hin zur Gebietsreform.


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