Wolfenbüttel. Das Amtsgericht Wolfenbüttel hat am heutigen Mittwoch einen Mitarbeiter des Landkreises wegen Untreue im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt. Zwischen 2009 und 2012 soll der Mann mehrere Tausend Euro in bar unterschlagen haben, für deren Einzahlung er verantwortlich war. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung noch Berufung einlegen kann.
Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises war aufgefallen, dass es in den Jahren zwischen 2009 und 2012 einen auffällig starken Rückgang der Einzahlungen von Geldern gab, für die der Angeklagte verantwortlich war. Während in den Jahren zuvor die Einzahlungen meist über 3.000 Euro lagen, seien sie ab 2009 zunächst auf etwa 1.200 Euro und in den Jahren 2010 und 2011 auf etwas über 500 Euro gesunken. Erst ab dem Jahr 2013 sollen sich die Einzahlungen dann wieder im Bereich der sonst üblichen 3.000 Euro eingependelt haben. Wie das Gericht mit Bezug auf Zeugenaussagen erklärte, sei der Angeklagte alleine für die Einzahlung der Gelder verantwortlich gewesen. Aufgrund der Kassenbücher, die durch den Angeklagten geführt worden seien, könne zudem ausgeschlossen werden, dass das Geld durch eine dritte Person gestohlen wurde.
Erklärung der Verteidigung
Die Verteidigung erklärte den starken Rückgang der Einzahlungen damit, dass der Angeklagte in dem genannten Zeitraum nicht alle offenen Rechnungen abgerechnet habe. Das fehlende Geld sei also nicht von ihm unterschlagen worden, sondern er habe schlichtweg zu wenig Geld eingefordert, wodurch die Einnahmen geringer wurden. Demnach habe er keine Straftat begangen, sondern lediglich nachlässig gearbeitet. Wie der Angeklagte selbst erklärte, sei er in den Jahren zwischen 2009 und 2012 privat durch eine sehr schwere Zeit gegangen, was auch seine Arbeitsweise stark beeinflusst habe. Zudem verwies er auf Probleme in einem Computerprogramm, welche die Vernachlässigung von Einnahmen zusätzlich begünstigt hätten. Aus Sicht der Verteidigung, könne von den gesunkenen Einzahlungen deshalb nicht sicher darauf geschlossen werden, dass der Angeklagte die Gelder veruntreut hat. Die Verteidigung forderte daher den Freispruch. Noch kurz vor der Urteilsverkündung, sagte der Angeklagte: "Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie irgendjemandem etwas weggenommen."
Urteil des Gerichts
Das Gericht erkannte zwar an, dass möglicherweise in einigen Fällen offene Rechnungen nicht abgerechnet wurden, den Umfang der fehlenden Einzahlungen, so der Richter, könne das aber nicht erklären. Das Amtsgericht ging deshalb davon aus, dass der Angeklagte die Gelder unterschlagen hat und das über mehrere Jahre hinweg, was die Veruntreuung zu einem besonders schweren Fall mache. Zu Gunsten des Angeklagten führte der Richter an, dass er strafrechtlich zuvor noch nie auffällig geworden war, dass er privat in einer schwierigen Situation steckte und dass ihm die Veruntreuung der Gelder aufgrund von fehlenden Kontrollen sehr leicht gemacht worden sei. Außerdem, so der Richter, habe sich der Mann in seiner Arbeit wieder bewährt. Der Landkreis hatte den Angeklagten bislang nämlich weiter beschäftigt und seit 2013 habe es bei den Einzahlungen keine Auffälligkeiten mehr gegeben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung. Zusätzlich wurde dem Angeklagten eine Geldstrafe von 2.400 Euro auferlegt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung noch Berufung einlegen kann.
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