Landkreis Wolfenbüttel verhängt Stallpflicht


Im Landkreis Wolfenbüttel gilt ab sofort die Stallpflicht für Geflügel. Symbolfoto: CC0 Public Domain
Im Landkreis Wolfenbüttel gilt ab sofort die Stallpflicht für Geflügel. Symbolfoto: CC0 Public Domain

Landkreis. Als Schutzmaßnahme gegen die Geflügelpest gilt ab sofort auch im Landkreis Wolfenbüttel die Stallpflicht. Dies teilte die Landkreis-Verwaltung am Donnerstagmorgen mit.


Das bedeutet, dass sämtliches im Kreisgebiet gehaltenes Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten werden muss oder in einer speziell abgesicherten Schutzvorrichtung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Volierenhaltung). Die Anordnung gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse und gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2017.

Reine Vorsichtsmaßnahme


Die Veterinärbehörde des Landkreises hat sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem bis Ende Dezember in naheliegenden und zum Teil angrenzenden Gebietskörperschaften Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und bei Hausgeflügel festgestellt worden sind: So beispielsweise in den Landkreisen Peine, Harz, Hildesheim und Northeim sowie in der Stadt Braunschweig. Im Landkreis Wolfenbüttel ist das Virus vom Typ H5N8 bisher nicht aufgetreten. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, so die Veterinärverwaltung.


Im Landkreis Wolfenbüttel gibt es zurzeit rund 230.000 Tiere in Geflügelhaltung. Den genauen Wortlaut der Aufstallungsverordnung finden Interessierte auf den Internetseiten des Landkreises unter http://www.lk-wolfenbuettel.de.

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des zuständigen Landesamtes unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.


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