Landkreis Wolfenbüttel: Anträge für Schulbedarf sind noch möglich


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Schulranzen, Sportzeug, Bücher, Hefte und weitere Lernmaterialien: Der Schuljahresbeginn belastet in vielen Familien das Budget. Insbesondere wenn mehrere schulpflichtige Kinder auszustatten sind, kann die Anschaffung des von den Schulen vorgegebenen Materials teuer werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket stellt sicher, dass auch Kinder aus bedürftigen Familien die nötigen Lernmaterialien erhalten: 70 Euro für Schulbedarf werden zu Beginn eines Schuljahres und 30 Euro zu Beginn des zweiten Halbjahres überwiesen. Diese Zahlungen erfolgen für die überwiegende Zahl der Hilfeempfänger automatisch (WolfenbüttelHeute.de berichtete).

Der Landkreis Wolfenbüttel weist darauf hin, dass auch Empfänger von Wohngeldleistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  und Kinderzuschlagsberechtigte die Möglichkeit haben, einen Zuschuss für Schulbedarf zu bekommen. Sie müssen jedoch einen gesonderten Antrag stellen. Das notwendige Formular dafür erhalten sie im Amt für Arbeit und Soziales und in der Koordinierungsstelle für das Bildungs- und Teilhabepaket im Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises.

Anträge sind noch möglich bis zum 30. August. Wer kein Formular hat, kann den Zuschuss notfalls auch formlos beantragen.

Weitere Auskünfte und Kontakt:

Koordinierungsstelle im Familien- und Kinderservicebüro, Harztorwall 4, 38300 Wolfenbüttel, geöff[image=5e1764ae785549ede64cc91a]net montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie montags von 14 bis 16 und donnerstags von 14 bis18 Uhr.

Telefon während der Öffnungszeiten 05331/ 84-832.

Foto: Techniker Krankenkasse/ Archiv


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