Der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Karl-Heinrich Langspecht, hat die Ausgestaltung des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur unterirdischen Kohlendioxid-Lagerung CCS (Carbon Capture and Storage) begrüßt: „Die im vorliegenden Gesetz enthaltene Ausstiegsklausel berücksichtigt die Interessen der potentiell betroffenen Bundesländer.
Niedersachsen hat es dank der Ausstiegsklausel selber in der Hand, ob es an der CCS-Erprobung teilnimmt oder nicht. Die Anstrengungen der Landesregierung in dieser Sache haben damit zum Erfolg geführt.“
Nach Meinung Langspechts sei die Speichertechnologie nicht ausgereift genug, um sie bereits uneingeschränkt testen zu können. „Nach den Erfahrungen, die die Menschen in Niedersachsen mit der Ein- und Endlagerung gemacht haben, halte ich es ohnehin für unzumutbar, jetzt mit unterirdisch verpresstem Kohlendioxid die nächste Abfalldiskussion zu eröffnen. Der CDU-Fraktionsvize betonte daher: „Das Kernelement des Gesetzes war und ist für Niedersachsen das Mitspracherecht der Länder bei den umstrittenen CCS-Vorhaben. Bei Entscheidungen mit einer derartigen Tragweite ist es nur recht und billig, dass die Länder, die als potentielle CO2-Speicherstandorte in Betracht kommen, selbst über eine derartige Einlagerung entscheiden können. Aus diesem Grund haben wir uns stets dafür ausgesprochen, die dauerhafte geologische Speicherung von Kohlendioxid nicht gegen den Willen der betroffenen Länder durchzusetzen. Wir begrüßen daher den Beschluss.“
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