Am Montag, den 17.12.2012 wird das Briefwahlbüro im Bürgeramt (Zimmer 117) des Rathauses eingerichtet. Dort können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 20. Januar 2013 beantragt werden.
Wahlberechtigt ist:
- wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 (1) des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.
Anträge können entweder persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich/per Telefax (05331/867718) oder elektronisch per E-Mail (briefwahl@wolfenbuettel.de) gestellt werden.
Es darf nur derjenige wählen, der auch im Wählerverzeichnis steht.
Das Briefwahlbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag von 07.30 – 18.00 Uhr,
Dienstag von 07.30 – 15.00 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 07.30 – 13.00 Uhr.
Aufgrund der Erfahrungen bei zurückliegenden Wahlen wird auf folgendes hingewiesen:
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich abgeholt werden.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die bevollmächtigte Person muss außerdem versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.
Für telefonische Auskünfte ist die Wahldienststelle unter den Rufnummern 86-316 und 86-306 während der angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen.
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