Lebensmittelkontrollen: MIT will Pflichtgebühren verhindern




Wolfenbüttel. Den Unternehmen in Wolfenbüttel droht neues Ungemach. Geht es nach Plänen der Politik, sollen Betriebe für verdachtsunabhängige Routinekontrollen bei der Lebensmittelüberwachung künftig zur Kasse gebeten werden. „Hohe Qualitätsstandards im Umgang mit Lebensmitteln sind wichtig.

Doch es ist Aufgabe des Staates, diese Standards zu gewährleisten“, sagt Holger Bormann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Wolfenbüttel (MIT). „Es ist ein Unding, dass die Kosten für amtliche Kontrollen auf Unternehmen abgewälzt werden sollen, obwohl es nachweislich keine Beanstandungen gab.Gebühren für Standard-Kontrollen belasten die Unternehmen und öffnen der Willkür Tür und Tor. Es könnten in Zukunft beliebig viele Lebensmittelkontrollen in unseren Betrieben durchgeführt werden, nur um die öffentlichen Kassen aufzubessern“, befürchtet Bormann.

Die Unternehmen in Wolfenbüttel fordern die Abgeordneten auf EU-Ebene, in Deutschland und in Niedersachsen auf, die Zwangsgebühr zu verhindern: „Betriebe, die sauber arbeiten, sich an hohe Standards halten und sich nichts vorzuwerfen haben, dürfen nicht zur Melkkuh für öffentliche Haushalte werden. Es drängt sich die Frage auf, ob es bei den Gebühren wirklich um wirksame Lebensmittelkontrollen geht, oder einfach die Kassen der öffentlichen Hand aufgefüllt werden müssen. “

Die MIT Wolfenbüttel  plädiert für einen Beibehalt der bisherigen Regelung, wonach nur jene Betriebe die Kontrollen zahlen, bei denen es Beanstandungen gibt. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat jüngst einen Berichtsentwurf beschlossen, der Gebühren für reine Routinekontrollen vorsieht. Auch die EU-Kommission und einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Niedersachen haben angekündigt, eine entsprechende Gebührenordnung zu erlassen. Niedersachsen hat bereits einen Entwurf für eine Gebührenordnung vorgelegt. In NRW soll eine Gebührenordnung für das Jahr 2015 eingeführt werden. Die EU-Kommission strebt eine einheitliche Regelung zum Jahr 2016 an.


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