Leinenzwang für Hunde in Wolfenbüttel - Wo, wann und warum?

Die Stadt informiert über den Leinenzwang für Hunde in Wolfenbüttel.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Immer wieder gibt es beim Thema Leinenzwang für Hunde in Wolfenbüttel Verwirrung. Insbesondere zu Beginn der Brut- und Setzzeit wird heiß zwischen Spaziergängern und Hundebesitzern diskutiert. "Zugegeben, die Verordnungslage ist nicht immer auf den ersten Blick zu durchblicken", kommentiert die Stadt das Thema und gibt Hinweise, die Klarheit schaffen sollen.



Der „Klassiker“, die Brut- und Setzzeit, ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt. Hunde müssen demnach in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli eines jeden Jahres in der freien Landschaft angeleint geführt werden. Dies sind die Zeiten der Brut- und Setzzeit. Sie gelten einem besonderen Schutz von brütenden Vögeln und jungen Wildtieren.

So ist der Leinenzwang geregelt


Die im Gesetz zu findende Formulierung – in der freien Landschaft – bedeutet allerdings, dass dies nicht innerhalb, sondern außerhalb der Stadtgrenzen gilt; Hunde auf Feldern, Feldwegen, Wiesen sowie Wäldern an der Leine zu führen sind. Parkanlagen und Grünanlagen im innerörtlichen Bereich, die in räumlichem Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen und die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sind eben nicht Bestandteil der freien Landschaft. Weder am Stadtgraben noch im sogenannten Gefängniswall oder auch in der Parkanlage hinter der Post (Harztorplatz/ehem. Turnierplatz) müssen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung Hunde an der Leine geführt werden. Gleiches gilt für den gesamten Bereich des „Seeliger Parks“.

Trotzdem gibt es auch in der Stadt Wolfenbüttel Bereiche, in denen es einen Leinenzwang gibt. Entweder nur während der Brut- und Setzzeit oder sogar das ganze Jahr über. So hat die „Untere Naturschutzbehörde“ beim Landkreis Wolfenbüttel durch Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten entsprechende Regelungen getroffen.

Leinenzwang im Schutzgebiet


Zum einen gibt es das Landschaftsschutzgebiet „südliche Okeraue“, im Bereich zwischen Wolfenbüttel und Ohrum. Dieses Gebiet umfasst in der Gemarkung Wolfenbüttel, die Flächen beginnend hinter dem Stadtgraben (alte Badeanstalt), entlang den Okerwiesen (Drei-Linden-Siedlung/Gutspark) Richtung Klein Denkte. Per Landschaftsschutz-Verordnung wurde hier ein Leinezwang vom 1. April bis zum 15. Juli einen jeden Jahres angeordnet. Betroffen ist auch die Wiese entlang des Okerarms hinter dem Stadtbad.

Das Landschaftsschutzgebiet „nördliche Okeraue“ reicht im Süden bis an die Nordtangente (Meesche-Knoten), westlich entlang des „Schiefen Berges“, die östliche Schutzgebietsgrenze verläuft entlang der Verlängerung des Weges „Am Kälberanger“ in nördliche Richtung. Hier wurde ein ganzjähriger Leinenzwang festgelegt. Ein ganzjähriger Leinenzwang gilt auch im Schongebiet des „Fümmelser Holzes“. Hunde sind dort stets an der Leine zu führen. Dies gilt nicht, wenn Hunde zur Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden.


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