Leserin verärgert über Sperrmüllabholung - Landkreis lenkt ein

von Nick Wenkel


Der Landkreis zeigte sich gegenüber regionalHeute.de bereit, nochmal mit der Frau zu sprechen. Symbolfoto: Sandra Zecchino
Der Landkreis zeigte sich gegenüber regionalHeute.de bereit, nochmal mit der Frau zu sprechen. Symbolfoto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Wolfenbüttel. Eine verärgerte Leserin wandte sich an unsere Redaktion. Die Frau, wohnhaft in Gifhorn, muss aktuell eine Wohnung in Wolfenbüttel ausräumen. Im Gespräch mit der ALW habe man ihr jegliche Hilfe zur Abholung der großen Menge Sperrmüll verwehrt. Der Landkreis lenkt nun ein und möchte eine einvernehmliche Lösung zu finden.


Die Leserin räumt derzeit die Wohnung ihrer vor einigen Monaten verstorbenen Mutter aus. Im Gespräch mit einem Mitarbeiter der ALW habe man ihr „unglaublich unfreundlich" erklärt, dass sie fünf Kubikmeter Sperrmüll ablegen dürfe, und zwar dort, wo die Müllcontainer stehen. Das wäre in diesem Fall, laut unserer Leserin, vor den Hauseingängen am Glogauer Weg. Da die große Menge an Sperrmüll den Weg vollständig zustellen würde und sie darüber hinaus chronisch krank und auf Unterstützung angewiesen sei, wäre das jedoch so keine Lösung. Der Vorschlag, den Sperrmüll etwa drei Meter neben den Containern auf der Grünfläche abzulegen, „ohne jemanden zu behindern", sei vom ALW-Mitarbeiter kategorisch ausgeschlossen und das Gespräch beendet worden.

Landkreis möchte Lösung finden


Auf Anfrage von regionalHeute.de zeigte sich der Landkreis und der ALW jedoch gleich kompromissbereit. Man wolle sich gern telefonisch mit der Leserin in Verbindung setzen, um die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln. „Die Bereitstellung auf der Grünfläche in dem geschilderten Fall ist sicherlich möglich", deutete man bereits gegenüber regionalHeute.de an. Gleichzeitig weist der Landkreis nochmals auf die zu beachtenden Aspekte bei der Sperrmüllabholung hin.

Was gehört nicht zum Sperrmüll?


Eine Anmeldung zur Abholung erfolge entweder über das Postkartensystem oder online. Die Postkarten sind allen Dienststellen des Landkreises, der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie an sämtlichen Müllwagen erhältlich. Eine Anmeldung über das Internet erfolgt hier. Die Vereinbarung über das Telefon sei indes nicht möglich. Die maximale Abholmenge betrage fünf Kubikmeter. Übermengen werden nicht mitgenommen und seien vom Antragsteller kurzfristig zu entfernen. Der Sperrmüll soll frühestens einen Abend vor der Abfuhr dort bereitgelegt werden, wo auch die Abfalltonnen zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern könne Sperrmüll auch direkt auf den Recyclinghöfen in Bornum, Wolfenbüttel-Linden und Klein Elbe abgegeben werden. Folgendes gehöre jedoch nicht in den Sperrmüll: Reifen, Türen, Fenster, Badewannen, Holzgebälk, Steine, Erde, Bretter, Zäune, Regentonnen, Laminat, Nachtspeicheröfen, Draht, Öltanks, Sonderabfälle, Toiletten, Waschbecken, Aquarien, Duschkabinen, Pappe und in Säcke verpackte Kleinteile.

Wöchentliche Abholung im gesamten Landkreis


Es wird jede Woche der gesamte Landkreis Wolfenbüttel bedient. Das heißt an bestimmten Tagen werden bestimmte Gebiete angefahren - Wolfenbüttel dabei in der Regel dienstags. Jeder Kunde erhält nach schriftlicher Bestellung spätestens am nächsten Arbeitstag den Termin per E-mail oder Postkarte zugesandt. Die Vorlaufzeiten liegen derzeit bei zirka zwei bis drei Wochen. In Stoßzeiten könne es auch mal bis vier oder fünf Wochen sein. Sperrmüll wird zweimal pro Jahr kostenlos abgeholt jeweils maximal fünf Kubikmeter.

Antragsteller ist für Reinigung zuständig


Ausnahmen macht die ALW hingegen keine. Wer größere Mengen zu entsorgen hat, kann einen Container mit bis zu 30 Kubikmetern bestellen, die allerdings in Rechnung gestellt werden. Zu beachten sei in jedem Fall dass der Sperrmüll nicht Tage zuvor schon herausgelegt wird, da es dann oft zu starken Verschmutzungen komme. Es werde oft durchwühlt und andere Anwohner legen weiteren Müll dazu, der gegebenenfalls kostenpflichtig sei und bei nicht Bezahlung dann am Wagen stehen bleibe. Der Antragsteller sei folglichfür die Reinigung und Entsorgung zuständig. Die Ablagerungsoll zudem dort erfolgen, wo die Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden, um mit den Sperrmüllfahrzeugen dicht an die Haufen fahren zu können.


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