Wolfenbüttel. Der Wolfenbütteler Kreisverband der Partei DIE LINKE hat, wie er in einer Pressenotiz mitteilte, auf seiner Kreismitgliederversammlung ein Positionspapier zu den derzeit heiß diskutierten kommunalen Gebietsreformen beschlossen. Das von der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik erarbeitete Papier soll der Partei und ihren Mandatsträgern künftig als Leitfaden in der umstrittenen Thematik dienen.
„Kommunale Gebietsreformen sind kein Selbstzweck und können nur einheitlich und ganzheitlich, nach einem schlüssigen Konzept, erfolgen. Die wesentlichen Impulse dafür dürfen sich aber nicht nur in der allgemeinen Finanzknappheit und im demografischen Wandel erschöpfen“, so der Kreisvorsitzende und Ratsherr Florian Röpke. Vielmehr müssten die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die Forderung nach mehr Demokratie und sozialer Gerechtigkeit, das Streben nach gleichwertigen Lebensverhältnissen und eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Daseinsvorsorge, sowie wohnortnahe Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Auch die Belange von ansässigen kleinst- klein- und mittelständischen Unternehmen seien zu berücksichtigen.
„Gebietsreformen dürfen nicht von oben herab bestimmt oder gar erpresst werden. Bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsreformen und Regionsbildung sind demokratische Beteiligungsprozesse der Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Gebietskörperschaften zu organisieren. Die Ergebnisse sind durch Bürgerentscheide zu legitimieren“ so Röpke abschließend.
Die Partei freut sich auf Rückmeldungen aus der Bevölkerung und lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich an ihrem kommunalpolitischen Arbeitskreis zu beteiligen.
Positionspapier zu kommunalen Gebietsreformen
„Für uns ist Grundbedingung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner im Mittelpunkt stehen.“
Kommunale Strukturreformen stehen in allen Bundesländern fast permanent auf der Tagesordnung. DIE LINKE sieht es vor dem Hintergrund der Globalisierung und Europäisierung als notwendig an, kommunale
Strukturreformen als Einheit von Verwaltungs- und Gebietsreformen kontinuierlich voranzutreiben. Diese Reformen sind kein Selbstzweck und können nur einheitlich und ganzheitlich – nach einem schlüssigen Konzept - erfolgen. Die wesentlichen Impulse dafür dürfen sich aber nicht nur in der allgemeinen Finanzknappheit und im demografischen Wandel erschöpfen. Vielmehr stehen für uns die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, die Forderung nach mehr Demokratie und sozialer Gerechtigkeit, das Streben nach gleichwertigen Lebensverhältnissen und eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Daseinsvorsorge, sowie wohnortnahe Dienstleistungen im Vordergrund. Dabei sind auch die Belange von ansässigen kleinst- klein- und mittelständischen Unternehmen zu berücksichtigen.
Fusionen lösen keine Finanzprobleme
Die Finanznot der Kommunen ist Folge politischen Handelns in Bund und Land. Viele Kommunen können ihre Aufgaben nicht mehr richtig wahrnehmen, weil sie chronisch unterfinanziert sind. Dieses Problem werden sie allein niemals lösen können. Hauptverantwortlich ist hier der Bund, der sich – bedingt durch seine Steuerpolitik - seit Jahren immer mehr seiner sozialen Aufgaben in den Kommunen entledigt hat. Fusionen und Gebietsreformen, die nur aus Finanznot erfolgen, werden demnach diese Not – wenn überhaupt – nur kurzfristig lindern können. Mittelfristig wird sich der Finanznotstand erneut einstellen oder sich verschlimmern.
DIE LINKE tritt deshalb für eine umfassende Gemeindefinanzreform ein, die den Kommunen eine bessere und auskömmliche Finanzausstattung garantiert, welche neben der Erfüllung von Pflichtaufgaben auch ausreichend Spielraum für die Erbringung sogenannter freiwilliger Aufgaben belässt. Ausgaben sind an den Bedürfnissen der Bevölkerung auszurichten. Dafür ist verstärkt die Einnahmeseite in den Blick zu nehmen, um unsoziale Haushaltskürzungen zurücknehmen zu können. Dies ist dringend erforderlich, um eine umfassende öffentliche Daseinsvorsorge, eine funktionsfähige, bürgernahe öffentliche Verwaltung und eine gute soziale Infrastruktur zu gewährleisten. Nur wenn Kommunen über genügend Einnahmen verfügen sind sie handlungsfähig und wirklich selbstverwaltet.
Linke Anforderungen an Gebietsreformen
Die Daseinsvorsorge, insbesondere Schulbildung, Gesundheit und ÖPNV, sowie die Erledigung von Bürgeranliegen bei der Verwaltung sind nahe am Wohnort und nahe an den Bürgerinnen und Bürgern sicher zu stellen, beispielsweise durch Bürgerbüros auch in ländlichen Gemeinden.
Strukturschwache Regionen müssen eine an angemessenen Kriterien orientierte erhöhte Finanzausstattung erhalten. Diese Form eines kommunalen Finanzausgleichs fordert natürlich regionale Solidarität ein, soll aber keine Strafe für gutes Haushalten einzelner Kommunen sein. Sie soll jedoch einen Ausgleich der Einnahmen durch Gewerbe, Konsum und Freizeitaktivitäten zwischen Ober- und Mittelzentren und dem ländlichen Raum schaffen, in dem ein Großteil der Menschen wohnt, die ihr Geld in den Zentren verdienen und ausgeben. Damit kann u.a. das Staatsziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gefördert werden.
Interkommunale Kooperationen müssen geprüft und dort genutzt werden, wo Kompetenzen gemeinsam gestärkt, kommunale Handlungsfähigkeit erhöht und Synergien erschlossen werden können. Die aktuell praktizierte Ausgrenzung von Bürgerinnen und Bürgern der Landkreise aus den Angeboten (z.B. Schulbesuch) der Mittel- und Oberzentren muss beendet werden.
DIE LINKE sieht in der interkommunalen Kooperation – also dem arbeitsteiligen Zusammenarbeiten von Städten, Gemeinden und Kreisen – eine wirksame kommunalpolitische Strategie, um der neoliberalen Markt- und Standortkonkurrenz entgegen zu wirken.
Bürgerinnen und Bürger müssen das letzte Wort haben
DIE LINKE lehnt Zwangsfusionen entschieden ab. Gebietsreformen dürfen nicht von oben herab bestimmt oder gar erpresst werden. Bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsreformen und Regionsbildung sind demokratische Beteiligungsprozesse der Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Gebietskörperschaften zu organisieren. Die Ergebnisse sind durch Bürgerentscheide zu legitimieren und zu respektieren.
Als Entscheidungs- und Aufsichtsinstanz einer so gebildeten Region mit den zugehörigen Landkreisen und kreisfreien Städten muss eine von allen Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedskommunen direkt gewählte Körperschaft geschaffen werden. Diese hat u.a. über die Planung und Durchführung interkommunaler Aufgaben verbindlich zu entscheiden. Sie beschließt die Regeln und überwacht die Durchführung des kommunalen Finanzausgleichs.
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