Mehr Frauen in Führungspositionen: Öffentliche Auftragsvergaben könnten als Mittel dienen

Anlässliches des „Tages des Grundgesetzes“ äußern sich die CDU-Mitglieder Sarah Grabenhorst-Quidde und Dr. Adrian Haack zum Thema moderne Gleichberechtigung.

Sarah Grabenhorst-Quidde und Dr. Adrian Haack.
Sarah Grabenhorst-Quidde und Dr. Adrian Haack. | Foto: CDU Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Anlässlich des „Tages des Grundgesetzes“ am heutigen Samstag nehmen die Wolfenbütteler CDU-Mitglieder Sarah Grabenhorst-Quidde und Dr. Adrian Haack Stellung zum Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Wie für sie moderne Gleichberechtigung aussehen soll und wo es noch Handlungsbedarf gebe, teilen die beiden in einer Pressemitteilung mit.


In Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Doch hier sehen Sarah Grabenhorst-Quidde und Dr. Adrian Haack noch Handlungsbedarf. „Spätestens die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen, dass auch heute noch viel zu tun ist“, so Haack, der für die CDU bei der Bundestagswahl antreten möchte.

Mehr Familienleben durch flexiblere Arbeitszeiten?


Seine Parteifreundin und stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende Sarah Grabenhorst-Quidde betont, dass die Union die Gesamtsituation von Frauen in den Blick nehmen muss, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. "Wir brauchen echte Flexibilität für Frauen mit Kindern am Arbeitsplatz. Arbeitgeber und Staat sollten daher bei den Arbeitszeiten Flexibilisierung ermöglichen – zum Beispiel in die frühen Morgenstunden oder späteren Abendstunden hinein. Dies gilt natürlich auch für Väter, um ein Familienleben zu ermöglichen, das Beruf und Betreuung unter einen Hut bringt“, so Grabenhorst-Quidde.

Dazu gehöre auch, Frauen stärker für Führungspositionen zu fördern. Nicht nur in der Politik, auch in der Wirtschaft brauche man dafür sichtbare Vorbilder, die zeigen, wie es gehen kann. Grabenhorst-Quidde lehnt Quoten in diesem Zusammenhang ab, jedoch müsse es beispielsweise bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine Rolle spielen, wie die Führungsetage der Unternehmen besetzt ist.


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