Mehrere Gasumlagen kommen: Stadtwerke informieren

Etwas Erleichterung gibt es durch die Mehrwertsteuersenkung. Es gehe darum, die Versorgungsketten zu sichern.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Wolfenbüttel. Um die Gasversorgung für den kommenden Herbst und Winter besser abzusichern, hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ergriffen: Die Kosten dafür sollen auf möglichst viele Schultern in Form von zwei Gasumlagen verteilt werden. Diese tragen ab 1. Oktober 2022 alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher. Etwas Entlastung gibt es dafür durch eine Mehrwertsteuersenkung. Darüber informieren die Stadtwerke Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.



Neu erhoben werden im Einzelnen ab 1. Oktober eine Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 Cent pro Kilowattstunde netto sowie eine Gasspeicherumlage von 0,059 Cent pro Kilowattstunde netto. Zudem wird die Bilanzierungsumlage zum selben Zeitpunkt von bisher 0 Cent auf 0,570 Cent pro Kilowattstunde netto angehoben. Auf den Gaspreis inklusive aller Umlagen entfallen laut Veröffentlichung der Bundesregierung am gestrigen Donnerstag jetzt jedoch keine 19 Prozent Mehrwertsteuer mehr, sondern lediglich noch sieben. Ein Beispiel: Bei einem Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden schlagen die Umlagen inklusive 19 Prozent Steuern mit 544 Euro zu Buche. Durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf den gesamten Gaspreis zahlt der Gaskunde dann 489 Euro und somit 55 Euro weniger.

Versorgungsketten sichern


Das Geld aus den Gasbeschaffungsumlagen diene dazu, große Gasimporteure wie Uniper zu stützen, damit sie zahlungs- und somit auch lieferfähig bleiben. Das sei erforderlich, damit die Gasversorgungskette aufrechterhalten bleibe. Den Hintergrund stellen die Stadtwerke folgendermaßen dar:
"Russlands Krieg gegen die Ukraine führt zu Verwerfungen auf den Energiemärkten. Seit Ende Juli fließen aus Russland nur noch 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Menge an Gas nach Deutschland. Gasimporteure müssen nach Ersatz suchen und die Lieferausfälle zu hohen Preisen kompensieren. Eine Folge des Konflikts ist, dass weltweit die Preise an den Beschaffungsmärkten für Strom und Gas steigen. Die zusätzlichen Kosten können die Importeure aufgrund vertraglicher Regelungen häufig nicht voll an Einzelhändler, also Energielieferanten und große Industriekunden weitergeben. Das führt bei den betroffenen Gasimporteuren zu erheblichen Verlusten, die sie nur zeitlich begrenzt verkraften können. In einer solchen Situation droht der Zusammenbruch von Unternehmen, die für das Funktionieren des Gasmarktes und die Versorgungssicherheit elementar wichtig sind."


Gasspeicher füllen


Energielieferanten, wie die Stadtwerke Wolfenbüttel, müssen die Umlagen über die Gasrechnungen zusätzlich von ihren Erdgas-Kunden erheben. Diese werden dann an die Trading Hub Europe GmbH (THE) als Marktgebietsverantwortliche abgeführt. Dieser sollen so die Kosten ersetzt werden, die ihr zur Sicherstellung der Versorgung entstehen. Die THE ist von der Bundesregierung mit dem Management und der Befüllung der Gasspeicher betraut worden. Vorgabe ist, dass die Gasspeicher am 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein sollen.

Die Bilanzierungsumlage gibt es bereits seit 2015. Sie wird jedes Jahr neu berechnet und von den Energieversorgern an die THE für den Regelenergieausgleich gezahlt. Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten.

Zeitlich befristet


Die Höhe der Umlagen wird regelmäßig geprüft und bei Änderungsbedarf von der Regierung angepasst. Die Ansprüche sollen streng kontrolliert werden. Beide Gasumlagen sind befristet: die Beschaffungsumlage bis 31. März 2024 und die Speicherumlage bis 31. März 2025. Die Möglichkeit von solchen Umlagen ist in kritischen Versorgungssituationen zulässig. Sie ist im Energiesicherungsgesetz, Paragraf 26, und im Energiewirtschaftsgesetz Paragraf 35, geregelt.

Die Stadtwerke wollen die monatlichen Abschlagsbeträge den höheren Preisen anpassen, um größere Nachzahlungen mit der Jahresrechnung zu vermeiden.



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