Mordgeständnis nach 26 Jahren - Prozessauftakt in Bonn

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Am heutigen Dienstag beginnt in Bonn der Prozess gegen einen Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel wegen Mordes. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Am heutigen Dienstag beginnt in Bonn der Prozess gegen einen Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel wegen Mordes. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel/Bonn. Ein 52-Jähriger aus dem Landkreis Wolfenbüttel steht ab dem heutigen Dienstag in Bonn vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, vor 26 Jahren eine Frau in Bonn Meßdorf getötet zu haben. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt, nachdem er in Wolfenbüttel von der Polizei wegen Alkoholeinfluss am Steuer angehalten wurde.


Der Prozess wird ab dem heutigen Dienstag vor dem Schwurgericht verhandelt. Wie einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bonn zu entnehmen ist, wird dem 52-Jährigen aus dem Landkreis Wolfenbüttel Mord aus Verdeckungsabsicht vorgeworfen. DerAngeklagte soll vor ziemlich genau 26 Jahren, am Nachmittag des 11. November 1991,eine damals 38 Jahre alte Frau in ihrem Wohnhaus in Bonn-Meßdorf überfallen und mit Handschellen gefesselt haben. Als die Frau schrie, soll der Angeklagte befürchtet haben, von Nachbarn entdeckt zu werden. Um dies zu verhindern, soll er sie mit 70 Stichen mit einem zwölf Zentimeter langen Springmesser in den Oberkörper, den Rücken und die Beine getötet haben.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, soll der Angeklagte schon vorher gegen Frauen gerichtete Tötungsphantasien gehegt haben. Auf die Getötete soll er spontan aufmerksam geworden sein, als er sie bei einem Spaziergang durch das Küchenfenster ihres Hauses beobachtete. Nachdem das Opfer ihm die Tür geöffnet hatte, soll er sogleich gewalttätig geworden sein. Zur Tatzeit soll der Angeklagte Student an der Universität in Bonn und verheiratet gewesen sein. Seine Frau soll zu dieser Zeit schwanger gewesen sein. Später soll das Ehepaar noch ein zweites Kind bekommen haben. Beide Kinder des Angeklagten sind mittlerweileerwachsen.

Mordgeständnis nach Polizeikontrolle


Die seinerzeit eingestellten Ermittlungen wurden wieder aufgenommen, nachdem der Angeklagte im Februar 2017 gegenüber der Polizei Wolfenbüttel aus freien Stücken eingeräumt hatte, die Tat vom 11. November 1991 begangen zu haben. Zu diesem Geständnis kam es, weil dem Angeklagten nach zwei Trunkenheitsfahrten die Entziehung der Fahrerlaubnis und damit der Verlust der Arbeitsstelle drohte und er keine Perspektiven für sein weiteres Leben sah. Hierzu sollen auch finanzielle Probleme sowie Probleme in der Beziehung zu seiner Lebensgefährtin beigetragen haben.

Lebenslange Haft droht


Sollte der Mann wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Dies teilte Dr. Tobias Gülich, Richter am Landgericht Bonn, auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. Wo der Mann bei einer Verurteilung inhaftiert wird, könne man noch nicht sagen. "Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Vollstreckung der Strafe und entscheidet im Zusammenspiel mit anderen Behörden wie den Vollzugsanstalten, wo der Verurteilte in Haft kommen soll. In der Regel werden berechtigte Anträge, beispielsweise wohnortnahe Unterbringung, berücksichtigt", so Gülich. Letztlich würde dies aber vom Einzelfall, aber auch von der Ausstattung der jeweiligen JVA, abhängen.

Die Verhandlung vor der vierten großen Strafkammer des Landgerichts Bonn soll an weiteren fünf Verhandlungstagen bis zum 12. Dezember fortgesetzt werden.

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