Anlässlich der heutigen Beratungen im Sozialausschuss über die Einrichtung einer niedersächsischen Pflegekammer verweist die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Heidemarie Mundlos, auf eine laufende Untersuchung der Landesregierung. „Derzeit wird geprüft, ob die Einrichtung einer Pflegekammer verfassungsrechtlich zulässig ist“, so Mundlos. „Darüber hinaus werden die potenziellen Mitglieder einer Pflegekammer befragt, ob sie bereit wären, für die Mitgliedschaft einen finanziellen Beitrag zu leisten.“ Neben Niedersachsen führe auch Rheinland-Pfalz aktuell eine Befragung zur Pflegekammer durch. „Mit unserem Antrag, die Untersuchung abzuwarten, haben wir die Pflegekammer heute nicht abgelehnt, sondern den Weg für das weitere Vorgehen skizziert“, betonte Mundlos. Die Ergebnisse der Prüfung sollen voraussichtlich im Herbst vorliegen.
In Niedersachsen fordern verschiedene Akteure im Pflegebereich die Einrichtung einer Pflegekammer, die die Interessen der in der Pflege Beschäftigten vertreten und fördern soll. Gleichzeitig soll mithilfe der Kammer eine Selbstverwaltung des Berufsstandes erfolgen
mehr News aus Wolfenbüttel