Wolfenbüttel. Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass in Wolfenbüttel eine 68-jährige Iranerin und ihre deutschiranische Tochter einen vermeintlichen Auftragskiller angeheuert haben sollen, um den Ex-Lebensgefährten der Tochter wegen eines Sorgerechtsstreits töten zu lassen. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mitteilt, wurden die beiden mittlerweile angeklagt. Außerdem gibt es neue Informationen zu den Hintergründen.
„Ich kann Ihnen nunmehr bestätigen, dass die beiden Frauen mittlerweile wegen versuchter Anstiftung zum Mord beim Landgericht Braunschweig angeklagt worden sind", teilt Staatsanwalt Andy Belke mit.
100.000 Euro verspielt
Im Einzelnen wird den beiden Frauen folgendes vorgeworfen: Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens jedoch am 22. oder 23. November sollen die beiden Angeschuldigten, bei denen es sich um Mutter (69) und Tochter (41) handelt, beschlossen haben, den ehemaligen Lebensgefährten der Tochter durch einen Dritten töten zu lassen. Ziel sei es gewesen, dem ehemaligen Lebensgefährten kein Sorge- oder Umgangsrecht für das gemeinsame Kind gewähren zu müssen. Darüber hinaus sollte dieser mit der Tötung auch dafür bestraft werden, dass er während der Beziehung zur 41-jährigen Angeschuldigten diese geschlagen haben soll. Außerdem soll er zirka 100.000 Euro aus dem Vermögen der beiden Angeschuldigten verspielt und nicht zurückgezahlt haben.
Vor diesem Hintergrund soll die 69-jährige Angeschuldigte am 22. oder 23. November Kontakt zu einem Bekannten aufgenommen, um zu eruieren, ob dieser bereit wäre, einen Menschen zu töten. Nachdem dieser Bekannte seine grundsätzliche Bereitschaft zur Tötung eines Menschen signalisiert hatte, trafen sich die beiden Angeschuldigten und der Bekannte am 25. November in Wolfenbüttel, wo die beiden Frauen diesen Bekannten der 69-jährigen Angeschuldigten ganz konkret fragten, ob er für sie den ehemaligen Lebensgefährten der 41-jährigen töten könne und wolle.
Geld bereits übergeben
Zum Schein ging der Bekannte letztlich darauf ein, beabsichtigte jedoch zu keinem Zeitpunkt den ehemaligen Lebensgefährten der 41-jährigen Angeschuldigten tatsächlich zu töten. Anschließend, übergab die 41-jährige Angeschuldigte noch bei diesem Treffen zwei Fotos ihres ehemaligen Lebensgefährten und einen handschriftlichen Zettel mit dessen Namen und seiner Adresse sowie seinem Schichtplan bei seinem Arbeitgeber, damit der Bekannte das ihm unbekannte Opfer identifizieren könne und wisse, wo es sich wann aufhalte. Als Entlohnung für den Bekannten einigte man sich auf eine Summe von 17.000 Euro, die letztlich auch von der 41-jährigen in den folgenden Tagen an den Bekannten übergeben worden waren.
Am 1. Dezember offenbarte sich der Bekannte schließlich der Polizei. Um die Angeschuldigten überführen zu können, vereinbarte der Bekannte mit der 41-Jährigen ein Treffen für den 2. Dezember gegen 18 Uhr im Bereich der B79 / in Höhe des Kalkwerks in Wolfenbüttel, wobei er vorgab, dort letzte Details für die Tötung des ehemaligen Lebensgefährten besprechen zu wollen. Das (durch die Polizei überwachte) Treffen fand dann auch tatsächlich statt, wobei im Anschluss an das Treffen beide Angeschuldigten festgenommen wurden und sich seitdem in Untersuchungshaft befinden.
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