Landkreis. Das Bundessozialgericht hat im März bestätigt, dass die Rückforderung des Bundes an das Land Niedersachsen von 21 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket unberechtigt war. Welcher Anteil davon dem Landkreis Wolfenbüttel zugute kommt, steht bis heute noch nicht fest – ihn zu ermitteln kann auch noch länger dauern.
Davon geht zumindest das Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises Wolfenbüttel aus. Wie Kreis-Pressesprecherin Kornelia Vogt auf Nachfrage mitteilte, liegt das Urteil des Bundessozialgerichts dem Amt noch nicht vor. Im Anschluss werde dann der Niedersächsische Landkreistag als Dachverband für die Landkreise über die Auszahlung der Gelder verhandeln.
Das Bundessozialministerium hatte vergangenes Jahr dem Niedersächsischen Sozialministerium mitgeteilt, dass es 21 Millionen Euro zurückfordert, die niedersächsische Kommunen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bereits ausgegeben hatten; gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zog Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt daraufhin gegen diese Entscheidung vor Gericht - mit Erfolg.
Das Bundessozialgericht hat am 10. März im Klageverfahren der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen gegen den Bund im Streit um die vorgenommene Mittelkürzung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zugunsten der Länder entschieden: Somit sind die vom Bund in 2014 von den laufenden Zahlungen an die Länder einbehaltenen Beträge einschließlich 5 Prozent Zinsen an die Länder zu erstatten. Für Niedersachsen ging es dabei um 21,227 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, die nun in Kürze vom Bund nachzuzahlen sind.
Darum ging es konkret: Der Bund hatte für 2012 monatliche Beträge an die Länder gezahlt, deren Höhe im SGB II festgelegt ist (Bemessungsgrundlage: 5,4 prozentigeige Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Länder für Unterkunft und Heizung) - mit der Maßgabe, dass diese Mittel zweckentsprechend zu verwenden sind. Bei der Abrechnung des Jahres 2012 stellte der Bund später fest, dass nur in Bremen und Hamburg die kompletten Mittel bis zum 31.12.2012 ausgegeben worden waren - in allen anderen Ländern hatten die Kommunen einen Teil des Geldes erst 2013 ausgegeben, was im Rahmen der für 2012 vorgegebenen Spitzabrechnung aber auch zulässig war. In Niedersachsen wurden insgesamt 21 Millionen Euro erst nach dem Jahreswechsel ausgegeben. Die betroffenen Kommunen haben sich zu Recht auf das SGB II berufen, in dem steht, dass die erste Spitzabrechnung erst für das Jahr 2013 erfolgen sollte. Somit war das Vorgehen des Bundes nicht tragbar.
Nach Millionen-Urteil: Kreis weiß nicht, was er bekommt
von Thorsten Raedlein
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