Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellte heute im Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages die justizpolitischen Schwerpunkte der Landesregierung vor.
Die Ministerin betonte die hohe gesellschaftspolitische und demokratische Funktion der Justiz als dritte Staatsgewalt. Ausgehend hiervon erläuterte sie die rechtspolitischen Schwerpunkte, mit denen die Justiz nachhaltig verstärkt werden soll. Zur Stärkung der Binnenstruktur innerhalb der Justiz hob sie auf eine Förderung der justizinternen Selbstverwaltung und der personellen Vielfalt innerhalb des Justizdienstes ab. So sollen Gerichte zunehmend eigenverantwortlich über ihnen zugewiesene Ressourcen entscheiden können und gesetzgeberisch erstmals Richterwahlausschüsse zur Ernennung und Beförderung von Richterinnen und Richtern geschaffen werden. Zusammen mit Maßnahmen zur Förderung der personellen Vielfalt innerhalb der Justiz soll so zugleich die demokratische Legitimation der Justiz insgesamt verstärkt werden. Niewisch-Lennartz hierzu: „Die Vielfalt der Beschäftigten der Justiz auf allen Ebenen ist mir ein besonderes Anliegen. Die Akzeptanz und die Wertschätzung der gerichtlichen Entscheidungen wachsen, je stärker sich die Bevölkerung im Justizsystem repräsentiert fühlt und sich damit identifizieren kann."
Als weiteren Schwerpunkt bezeichnete die Ministerin die Stärkung der konsensualen Streitbeilegung durch Förderung der - auch außergerichtlichen - Mediation. Weiterhin setzte sich die Ministerin für eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung der Niedersächsischen Justiz ein. Sie wies in diesem Zusammenhang nicht nur auf eine Überarbeitung der aktuellen Personalbedarfsberechnungen, sondern auch auf dringend erforderliche Sanierungsarbeiten von Gerichtsgebäuden hin. Niewisch-Lennartz hierzu: „Die Bürgerinnen und Bürger nehmen die Justiz ernst. Sie sollen den Gerichtsgebäuden auch ansehen können, dass der Staat selbst die Justiz ernst nimmt."
Vor dem aktuellen Hintergrund des zurückliegenden sogenannten „Eierskandals" kündigte die Ministerin zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Fällen aus dem Bereich des Lebensmittel- und Tierschutzrechts eine Verstärkung der zuständigen Zentralstelle für Landwirtschaftssachen bei der Staatanwaltschaft Oldenburg an.
Für den Bereich des Justizvollzugs skizzierte die Ministerin die erforderliche Ausarbeitung eines modernen Jugendarrestvollzugsgesetzes, das der erzieherischen Förderung arrestierter Jugendlicher in besonderer Weise Rechnung tragen soll, und kündigte die Novellierung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes und die Schaffung eines Resozialisierungsgesetzes an.
Bei ihrer Betrachtung des Strafvollzuges hob die Ministerin die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung Inhaftierter deutlich hervor. Psychiatrische Auffälligkeiten stehen oftmals in engem Zusammenhang zu den abgeurteilten Straftaten. Nur durch Behandlung kann dem wirksam und effektiv begegnet werden. Die Ministerin hierzu: „Es ist bereits absehbar, dass der Justizvollzug mehr psychiatrisches Fachpersonal brauchen wird als zurzeit vorhanden. Absehbar ist auch, dass es nicht leicht werden wird, Fachärzte zu gewinnen. Ich bin aber zutiefst davon überzeugt, dass es sich für unsere Gesellschaft lohnt, hier zu investieren. Dabei gilt es, Zusammenhänge zwischen Kriminalität und psychiatrischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen und Gefangene für eine gezielte Behandlung zu motivieren."
Abschließend wies die Ministerin auf ihre grundsätzlich kritische Haltung gegenüber jeglichen Privatisierungsbemühungen im Bereich des Justizvollzugs hin. Hierbei kündigte sie eine genaue Überprüfung der Kosten und Leistungen des privaten Teilbetriebes der JVA Bremervörde an, die in der vergangenen Legislaturperiode von der Vorgängerregierung initiiert worden war.
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