Die Kreisgruppen der drei großen Naturschutzverbände BUND, Greenpeace und NABU haben gestern in Königslutter die “Arbeitsgemeinschaft Wälder der Region Braunschweig“ gegründet. Die Vertreter der Naturschutzverbände auf diesem Gründungstreffen kamen neben Wolfenbüttel aus Braunschweig, Helmstedt, Goslar, Königslutter, Peine, Salzgitter und Wolfsburg. Damit war die gesamte Braunschweiger Region abgebildet und repräsentiert, heißt es in einer Mittelung.
Anlass für die Gründung sind die seit Jahren überall in den Wäldern der Region zu beobachtenden Tendenzen zur Intensivierung der Nutzholzgewinnung – selbst in den höchstwertigen Waldschutzgebieten des Natura-2000-Netzes nach EU-Recht.
“Uns erreichen immer mehr Meldungen aus der Bevölkerung über Holzeinschläge in den Wäldern der Region, die ein Ausmaß angenommen haben, das die Bürger einfach nicht mehr kommentarlos hinnehmen wollen“, sagten die Teilnehmer des Gründungstreffens. Und weiter: “Die Leute suchen nach Ansprechpartnern, um dieser Übernutzung unserer öffentlichen Wälder entgegen zu wirken. Das wird unsere Arbeitsgemeinschaft sein.“
Die Rede ist von Holzeinschlägen höchster Intensität und Menge, dem Zerfahren von Waldwegen und Rückegassen bei nasser Witterung, der weitgehenden Entnahme von Altholz und selbst Totholz, dem Umsägen von Habitatbäumen. Bei der zunehmenden Vollbaumnutzung werde die gesamte oberirdische Biomasse der Bäume aus dem Wald entfernt. So würden auch noch die Baumkronen und alle Äste, die früher im Wald verblieben, zu Holzhackschnitzeln für private und industrielle Heizöfen verarbeitet.
Der Großteil der Beschwerden betrifft ausgerechnet die öffentlichen Wälder, die sich im Eigentum des Landes – und damit seiner Bürger – befinden. “So kann es nicht weitergehen. Wir müssen mit einer Stimme sprechen und etwas dagegen tun!“ war die einhellige Meinung der Naturschützer aus der Region. Man werde diesem ungebremsten Treiben nicht weiter zusehen. Einzelne Proteste gegen die Übernutzung der Wälder habe es auch in den vergangenen Jahren hier und da immer wieder gegeben. Nun aber sei die Zeit reif, um sich zusammen zu tun und durch gemeinsames Vorgehen mehr für den Schutz der Wälder zu erreichen.
“Es gibt einen festen rechtlichen Boden, auf dem wir uns bewegen mit unseren Forderungen nach weniger Waldübernutzung. Wir müssen einfach nur das existierende Recht einfordern.“ Laut einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts dient der öffentliche Wald "der Umwelt- und Erholungsfunktion […], und nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse" (BVerfG 1990). Man sei davon überzeugt, dass gerade der öffentliche Wald eine große Vorbildfunktion für den Privatwald habe, heißt es in der Mitteilung abschließend.
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