Netzwerk informiert: Befundsicherung nach häuslicher Gewalt


Gewalt an Frauen. Symbolbild. Foto: Anke Donner
Gewalt an Frauen. Symbolbild. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Der internationale Frauentag am 8. März steht für die Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen. Trotz vieler Fortschritte sei Gewalt gegen Frauen immer noch verbreitet und gehe mit weitreichenden Folgen für die psychische, aber auch physische Gesundheit der Frauen einher. Das Netzwerk ProBeweis bietet die Gelegenheit, auch später eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Anlässlich des Weltfrauentages berichtet das Netzwerk im Nachfolgenden über dessen Arbeit.



Schätzungen zufolge erfährt jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben häusliche oder sexuelle Gewalt. Bei häuslicher Gewalt findet die Tat häufig hinter verschlossenen Türen statt – häusliche Gewalt ist vermeintlich Privatsache. Aus Angst oder Scham, aufgrund der sozialen Nähe zum Täter oder aufgrund von finanziellen oder emotionalen Abhängigkeiten schweigen viele Betroffene. Für die Betroffenen ist es daher schwer, ihre Rechte wahrzunehmen und eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten – wenn, erfolgt dieses oftmals erst mit zeitlicher Verzögerung oder nach mehreren Übergriffen. Auch bei sexueller Gewalt ist die Hemmschwelle, eine Strafanzeige zu erstatten, aufgrund von Scham, Angst oder Erinnerungslücken sehr hoch.

Für eine Strafverfolgung ist die zeitnahe Sicherung von Befunden und Spuren der Gewalttat essenziell, damit später nicht Aussage gegen Aussage steht. Das Netzwerk ProBeweis bietet Betroffenen eine gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen und Befundsicherung und damit die Gelegenheit, auch später eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Im Falle eines späteren Ermittlungsverfahrens können dann die Dokumentationen eingebracht werden und gesicherte Spuren untersucht werden. Mittlerweile sind 24 Untersuchungsstellen in 20 niedersächsischen Städten eingerichtet, in denen professionell und nach den forensischen Standards Befunde gesichert werden. Die Untersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und nur bei einer Schweigepflichtsentbindung durch die untersuchte Person werden Informationen weitergegeben.

Das Netzwerk ProBeweis wird seit 2012 vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert und durch Landesmittel finanziert. Zwischen 2012 und 2015 nahmen 360 Gewaltbetroffene das Angebot des Netzwerk ProBeweis wahr. In der derzeitigen bis 2017 dauernden Förderungsphase soll das Netzwerk weiter ausgebaut werden, um langfristig in jedem Landkreis mindestens eine Untersuchungsstelle vorzuhalten.


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