Neubau für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der JVA Rosdorf


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In Niedersachsen sollten Sicherungsverwahrte künftig in einem Neubau auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Rosdorf im Landkreis Göttingen untergebracht werden. Das hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover mitgeteilt. „Wir wollen die größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen. Deshalb habe ich mich für einen Neubau auf dem Gelände der modernsten und sichersten Vollzugseinrichtung in Niedersachsen entschieden”, sagte Busemann.

Für den Standort Rosdorf spreche auch die örtliche Nähe zum Maßregelvollzugszentrum Moringen und zum Landeskrankenhaus Göttingen. Hier könnten sich Kooperationen und personelle Synergien ergeben. „An einem Standort in der Nähe des Maßregelvollzuges könnte es auch leichter sein, geeignetes Personal, insbesondere für die Behandlung von Sicherungsverwahrten, zu finden”, so Busemann.

Zurzeit seien in Niedersachsen insgesamt 39 Personen in Sicherungsverwahrung. In den nächsten Jahren werde diese Zahl steigen, weil sich noch einige Gefangene in der Strafhaft befinden, bei denen die Gerichte eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet hätten. „Eine sichere Prognose ist derzeit nicht möglich. Aber wir kalkulieren vorsorglich mit 40 bis 50 Personen. Darin enthalten sind auch einige wenige Sicherungsverwahrte aus Bremen, die auf Grund der seit langem bestehenden Länderkooperation in Niedersachsen untergebracht sind. Für mögliche weitere Kooperationen, zum Beispiel in einem Nordverbund, planen wir konkret bis zu 54 Plätze ein”, erläuterte Busemann.
Geplant sei in Rosdorf der Bau eines voraussichtlich dreigeschossigen Gebäudes vor dem Bereich der Sporthalle. Den Sicherungsverwahrten stünde dort ein eigener Außenbereich zur Verfügung, den sie eigenständig gestalten könnten. Das Gebäude werde Platz für mehrere Wohngruppen mit jeweils etwa 10 Plätzen und für eine Aufnahmeabteilung bieten. Die Unterbringung selbst solle in kleinen Apartments, bestehend aus zwei Räumen und einem Bad mit eigener Dusche, erfolgen. „Darüber hinaus brauchen wir ausreichend Räume zur Einzel- und Gruppenbehandlung und ausreichende Gemeinschaftsflächen und Räumlichkeiten zur Beschäftigung der untergebrachten Personen”, machte Busemann deutlich.

Die Kosten des Neubaus schätzt der Justizminister auf etwa 10 bis zu 12,5 Millionen Euro. „Außerdem werden wir zusätzliches Fachpersonal benötigen, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte individuelle Behandlung und intensive Betreuung gewährleisten zu können”, sagte Busemann.


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