Neue Corona-Phase: Stephan Weil berichtet Änderungen

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil teilte in einer Pressekonferenz unter anderem seichte Lockerungen im Kontaktverbot mit.

Ministerpräsident Stephan Weil.
Ministerpräsident Stephan Weil. | Foto: Anke Donner

Region. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel beriet sich am heutigen Mittwoch zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Über die Ergebnisse informierte der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil in einer Pressekonferenz.


„Auch die heutige Videokonferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten war konstruktiv und sinnvoll“, so das Fazit von Stephan Weil. So seien Bund und Länder einen weiteren erheblichen Schritt in Richtung Öffnungen gegangen. Vor dem Hintergrund der landesspezifischen Besonderheiten und dem jeweiligen Infektionsgeschehen müssten dabei die Länder die verbleibenden Schritte in eigener Verantwortung regeln.

Dies bedeutet unter anderem, dass die Länder sicherstellen müssen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde. Es sei jedoch davon auszugehen, dass in Niedersachsen schon vor dem Erreichen dieser Zahl entsprechende Maßnahmen erfolgen werden, wie Weil berichtet. Denn derzeit würde Niedersachsen bereits weit unter dem angesprochenen Infektionsniveau liegen.

Lockerungen des Kontaktverbotes



Die Abstandsregelung von 1,50 Meter zu anderen Personen in der Öffentlichkeit bleibe weiterhin bestehen. Auch die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen solle jedoch der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine oder mit Angehörigen des gleichen Hausstandes, sondern auch mit Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden. So sei es vor allem mit Blick auf die Öffnung der Restaurants möglich, dass sich Paare zusammen mit einem anderen Paar treffen können. Auf wie viele Personen ein Treffen zweier Hausstände begrenzt ist, könne noch nicht gesagt werden. Die Regelung tritt ab 11. Mai in Kraft.

Für Schüler solle eine sukzessive Beschulung durch die Schulen sichergestellt werden. Abstands- und Hygieneregeln seien dabei einzuhalten. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf oder solche, welche beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen digital oder analog nur schwer erreicht werden konnten, sollen pädagogische Präsenzangebote bekommen. Auch die flexible Kinder-Notbetreuung soll ab dem 11. Mai soll in allen Bundesländern fortgeführt und sukzessive erweitert werden.

Darüber hinaus sollen Besuche von Patienten oder Bewohnern in Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen oder Pflegeheimen durch eine definierte Person ermöglicht werden.

Sport unter freiem Himmel wieder möglich



Bundesweit sollen alle Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen auch ohne Begrenzungen nach Verkaufsfläche oder Branche wieder öffnen können. Auch der Sport und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt.

Die Fortsetzung des Spielbetriebes der 1. und 2. Fußballbundesliga werde für die dort startberechtigten Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar gehalten.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Für Niedersachsen ergibt sich aus der heutigen Beschlussfassung: Der niedersächsische Weg ist ausdrücklich bestätigt worden. Eine Änderung wird vorgenommen im Hinblick auf die bei uns geltenden Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit einschließlich der sich daraus ergebenden Folgerungen für die Gastronomie. Das entspricht den Bedürfnissen vieler Menschen und ich halte es angesichts der niedrigen Infektionszahlen in Niedersachsen auch für vertretbar. Die befürchtete völlig unterschiedliche Entwicklung zwischen den einzelnen Ländern findet nicht statt. Es handelt sich um eine kluge Vorgehensweise, die die Zuständigkeit der Länder in den einzelnen Bereichen betont und durch ein bundeseinheitliches Controlling begleitet wird.“

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