Neue Gesetzeslage: Hier ist bald Tempo 30 möglich

von Julia Seidel


Vor vielen Schulen, Kindergärten und Altenheimen könnte demnächst Tempo 30 gelten. Symbolfoto: Alexander Panknin
Vor vielen Schulen, Kindergärten und Altenheimen könnte demnächst Tempo 30 gelten. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Im November letzten Jahres hat die Stadt Wolfenbüttel zusammen mit der Polizei an Schulen, Kindergärten, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen Einzelfallprüfungen zur Einrichtung von Tempo 30 Limits vorgenommen. An sechs Stellen soll die Verkehrsberuhigung jetzt durchgeführt werden.


Im Dezember 2016 wurde mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Änderung der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 vor bestimmten Einrichtungen erleichtert. Wie es in der Verwaltungsvorlage der Stadt heißt, solle die Neuregelung für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sorgen. Besonders Kinder und ältere Personen gelte es durch eine Tempo 30 Regelung zu schützen. So solle diese besonders vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, Senioren- und Pflegeheimen sowie vor Krankenhäusern eingerichtet werden. Die Anordnung erleichtere die Einrichtung auch an innerörtlich klassifizierten Straßen wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen.

Über Tempo 30 entscheidet der Einzelfall


Dafür wurde die Anordnungshürde für die Durchführung dieser Maßnahme abgesenkt. Zuvor konnten Hauptverkehrsstraßen und Vorfahrtsstraßen, die dem weiträumigen Verkehr dienen würden, nicht mit einer Verkehrsberuhigung ausgewiesen werden. Die neue Regelung macht es nun möglich auch dort vor Ort im Einzelfall zu prüfen, ob eine streckenbezogene Tempo 30 Anordnung in Betracht kommt.

Die neue Regelung könne jedoch nur zum Tragen kommen, sofern die Einrichtungen einen unmittelbaren Zugang zur Hauptverkehrsstraße besitzen würden. Befinden sie sich bereits auf einem abseits gelegenen Gelände, so komme die Absenkung der Anordnungshöhe nicht zum Tragen. Von der Anordnung werde auch nur dann Gebrauch gemacht, wenn sie einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen darstellt. Darüber hinaus stellt die Neuregelung keinen Automatismus einer Einrichtung von Tempo 30 dar. Darüber müsse nach wie vor der Einzelfall geprüft werden.

Hier kommt Tempo 30:





    • Fümmelser Straße (OT Fümmelse) im Bereich der Grundschule (von Amts wegen)

    • Braunschweiger Straße (OT Salzdahlum), Bereiche vor der Kindertagesstätte und Grundschule (auf Antrag)

    • Adenemer Weg (OT Ahlum), Bereich vor dem Seniorenwohnheim Landhaus Ahlum (auf Antrag)

    • Rosenwall, Bereich vor der Großen Schule (von Amts wegen)

    • Lindener Straße, Bereich vor der Peter-Räuber-Schule und Schule am Teichgarten (auf Antrag)

    • Schulwall, Bereich vor dem Pflegeheim Amalie-Sieveking-Haus (von Amts wegen)




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