Wolfenbüttel. Ab diesem Jahr herrscht für die treuen Vierbeiner die Tragepflicht der neuen runden und silbermatten Hundesteuermarke mit grünem Stadtwappen (regionalWolfenbüttel.de berichtete). Laut dem Verwaltungsbericht der Stadt Wolfenbüttel betrifft das, gemäß Stand Oktober 2015, insgesamt 2.929 Hunde. Ein Verstoß gegen die Tragepflicht stelle, so die Stadtverwaltung, eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bei der Hundesteuer waren Ende Oktober 2015 insgesamt 2.929 Hunde erfasst und damit 182 Hunde mehr als im Vorjahr 2014. Laut Verwaltungsbericht waren davon 2.312 Ersthunde, 276 Zweithunde, 29 Dritthunde, 49 steuerfreie Hunde (zum Beispiel Blinden- oder Rettungshunde), 226 ermäßigte Ersthunde, 31 ermäßigte Zweithunde und sechs ermäßigte Dritthunde. Eine Steuerermäßigung könne beispielsweise für Wach- oder Jagdhunde beantragt werden. Der Steuersatz beträgt unverändert 84 Euro für den ersten Hund, 105 Euro für den zweiten Hund und 126 Euro für jeden weiteren Hund. Das Gesamtaufkommen aus der Hundesteuer werde 2015 wiederum etwa 220.000 Euro betragen, das geht aus dem Verwaltungsbericht der Stadt Wolfenbüttel hervor.
Tragepflicht der Hundemarke
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks ab diesem Jahr nur mit der neuen – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen die Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Diese Maßnahme soll die Steuergerechtigkeit erhöhen. Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind vom Halter unverzüglich beim Fachbereich Steuern anzumelden. Weitere Informationen erhalten Hundebesitzer unter der Rufnummer 05331 86-218 oder im Internet auf der Homepage der Stadt Wolfenbüttel. Dort sind alle Informationen zur Hundesteuer inklusive An- und Abmeldeformular sowie das SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt.
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