Wolfenbüttel. Der Kreistag soll in seiner nächsten Sitzung am 20. Juli neue Überschwemmungsgebiete im Landkreis Wolfenbüttel festsetzen. Das empfiehlt der Kreis-Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Klimaschutz mit eindeutiger Mehrheit.
Betroffene Gebiete
Ein Überschwemmungsgebiet (ÜSG) ist ein Bereich, in dem ein Hochwasserereignis statistisch gesehen mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Bereiche um die Altenau, die östlich des Ortes Schöppenstedt beginnen und südwestlich der Okertalsiedlung enden, sowie Bereiche um den Winnigstedter Tiefenbach in der Samtgemeinde Elm-Asse sollen nach neuen Berechnungen nun als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Auch das bereits festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Oker von Wolfenbüttel bis Schladen soll durch neue Bereiche in Isingerode erweitert werden.
Rechtliche Folgen
Rechtlich gesehen hat die Ausweisung eines ÜSG einige Folgen. So ist innerhalb des ÜSG zum Beispiel untersagt: Die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften), die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorglichen Hochwasserschutzes entgegenstehen und noch einiges mehr. Den Einschränkungen entsprechend hat die Ausweisung zum Überschwemmungsgebiet auch Folgen auf den Marktwert von Grundstücken. Wie mehrfach im Landkreis-Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Bauen und Klimaschutz betont wurde, sei die Ausweisung zum ÜSG allerdings eine unvermeidliche und zukünftigen Käufern gegenüber ehrliche Maßnahme.
Auf die Nachfrage des Landtagsabgeordneten Marcus Bosse (SPD), warum denn in der Vergangenheit überhaupt zugelassen wurde, in den Bereichen der auszuweisenden Überschwemmungsgebiete zu bauen, antwortete Claus Jürgen Schillmann aus der Verwaltung: "Weil man es damals einfach nicht besser wusste."
mehr News aus Wolfenbüttel