Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Wahlordnung für die Richtervertretungen beschlossen. Anlass für den vom Niedersächsischen Justizministerium vorgelegten Verordnungsentwurf war das am 1. Februar 2010 in Kraft getretene neue Niedersächsische Richtergesetz.
„Wir passen damit die seit 1972 unveränderte Verordnungslage an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben an“, sagte Justizminister Bernd Busemann. In der Verbandsanhörung waren keine Änderungswünsche vorgetragen worden.
Für Amtsgerichte, die nicht mit einer Präsidentin oder einem Präsidenten besetzt sind, werden künftig Amtsgerichtsrichtervertretungen gewählt. Damit wird die Beteiligung von Richterinnen und Richtern dieser Amtsgerichte verbessert. Außerdem werden diese stärker in die Entscheidungsprozesse auf Landgerichtsebene eingebunden.
Der Text der Vorschrift wurde redaktionell angepasst, unter anderem durch geschlechtergerechte Formulierungen. Ferner sind die Formvorschriften überarbeitet worden, so dass künftig zum Beispiel Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses auch elektronisch über die dienstlichen E-Mail-Adressen eingelegt werden können.
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