Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft

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| Foto: Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg)



Landkreis. Am 1. Mai tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Hier stehen dann große Veränderungen in der Punktevergabe und in der Höhe der Bußgelder an. WolfenbüttelHeute.de hat für Sie schon einmal einen Blick auf die neuen Regelungen geworfen und zeigt die gravierendsten Veränderungen und wann es ganz besonders teuer wird. 

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Pressesprecher der Polizei Wolfenbüttel, Frank Oppermann. Foto: Polizei



"In einigen Bereichen sind die Veränderungen schon sehr kompliziert und man braucht eine Weile, ehe man sich zurechtfindet. Grundsätzlich finde ich aber die Neuregelung gut und sinnvoll. Besonders in den Bereichen Handyverstoß, Winterbereifung und Sicherung von Kindern in Fahrzeugen sind die Änderungen angebracht", so Frank Oppermann, Pressesprecher der Polizei Wolfenbüttel.

Das wohl Prägnanteste des neuen Bußgeldkatalogs ist das Punktesystem, das nur noch eine maximale Punkteansammlung von  acht Punkten vorsieht, ehe man seinen Führerschein abgeben muss. Die alte Regelung hatte hier noch 18 Punkte zugelassen. Weniger Gesamtpunkte in Flensburg bedeuten aber auch gleichzeitig, weniger Punktevergaben bei den Verstößen, oder gar keine mehr. So werden ab Mai je nach Verstoß nun maximal drei Punkte vergeben, während es nach dem alten Punktesystem bis zu sieben Punkte für ein Verkehrsdelikt gab.

Das beste Beispiel: Gab es bisher noch für das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone einen Punkt in der Verkehrsünderkartei, so kommt der Fahrer ab Mai mit einer Geldstrafe von 80 Euro davon (früher 40 Euro). Auch das Fahren ohne Kennzeichen brachte bisher einen Punkt und 40 Euro Strafe ein. Nun muss der Fahrzeugführer tiefer in die Tasche greifen und ist mit 60 Euro dabei. Dafür bleibt das Konto in Flensburg verschont.

Bestehende Punkte in Flensburg werden umgewandelt


Wer in Flensburg bereits über ein gefülltes Punktekonto verfügt, dessen Punkte und Einträge werden zum 1. Mai umgewandelt.

Ein bis drei Punkte alt (ein Punkt neu), vier bis fünf Punkte alt (zwei Punkte neu), sechs bis sieben Punkte alt (drei Punkte neu), acht bis zehn Punkte alt (vier Punkte neu), elf bis 13 Punkte alt (fünf Punkte neu), 14 bis 15 Punkte alt (sechs Punkte neu), 16 bis 17 Punkte alt (sieben Punkte neu), 18 Punkte alt (acht Punkte neu)


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Telefonieren am Steuer kostet ab dem 1. Mai 60 Euro. Foto:


Saftige Erhöhungen bei den Strafgeldern



Laut neuer Regelung werden Ordnungswidrigkeiten, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, nicht mehr mit Punkten bestraft. Die Strafen in diesen Fällen bezieht sich lediglich auf Geldstrafen, die in machen Bereichen jedoch empfindlich angezogen werden.

Handy am Steuer, das wird nun richtig teuer. Hat man bisher "nur" 40 Euro für das Telefonieren am Steuer gezahlt, ist man ab Mai mit 60 Euro dabei. Das Telefonier-Verbot gilt im Übrigen auch für Fahrradfahrer. Wer sich auf seinem Drahtesel mit dem Handy am Ohr erwischen lässt, muss mit einer Geldstrafe von 25 Euro rechnen.

Das fahren mit falscher Bereifung im Winter kostet laut neuem Katalog 60 Euro (alt 40 Euro). Hier ist jedoch noch nicht ganz geklärt, wie die Regelung einheitlich festgelegt werden soll. Wann soll das Umstecken auf Winterreifen erfolgen? Nach dem ersten Frost? Nach dem ersten Schnee? Im Oktober oder im November?

Auch das nicht Sichern von Kindern im Auto wird ab dem ersten Mai teuer. Bisher wurde dies mit einer 40-Euro-Geldstrafe geahndet. Nun mit 60 Euro.

Folgende Verstöße werden an dem 1. Mai mit erhöhten Geldstrafen und mit einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet: 

Handy am Steuer: 60 Euro (neu) – 40 Euro (alt), Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: 60 Euro (neu) – 40 Euro (alt), rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 70 Euro (neu) – 50 Euro (alt), falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung: 60 Euro (neu) – 40 Euro (alt), Kinder nicht (ausreichend) gesichert: 60 Euro (neu) – 40 Euro (alt), Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung: 70 Euro (neu) – 50 Euro (alt), Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt: 70 Euro (neu) – 50 Euro (alt), einfacher Vorfahrtverstoß: 70 Euro (neu) – 50 Euro (alt), Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich: 60 Euro (neu) – 40 Euro (alt), Fahren ohne Zulassung: 70 Euro (neu) – 50 Euro (alt), Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten: 60 Euro (neu) – 50 Euro (alt), TÜV beziehungsweise Hauptunmtersuchugsfrist um mehr als 8 Monate überzogen: 60 Euro (neu) – 40 Euro (alt), Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger: 70 Euro (neu) – 50 Euro (alt).

Und warum die Änderungen?


Das neue System soll eine bessere Übersicht schaffen und dabei helfen, Verstöße von Straftaten zu unterscheiden. Die Änderung erfolgt bundesweit und soll auch zum Umdenken veranlassen. Der Verkehrsteilnehmer soll an seine Eigenverantwortung appelliert werden. Insbesondere Wiederholungstätern soll schneller der Gar ausgemacht werden. Vor allem soll die niedrige Gesamtpunktegrenze abschreckend auf Verkehrssünder wirken.

Neue Tilgungsfristen


Der Punkteabbau auf dem persönlichen Konto in Flensburg erfolgt automatisch. Doch werden die Verjährungsfristen nicht wie bisher verlängert, sobald ein neuer Punkt hinzu kommt. Ab dem 1. Mai bildet jeder Verstoß mit einem Punkte-Eintrag eine eigene Verjährungsfrist. Das heißt: Hatte der Autofahrer bisher für eine schwere Ordnungswidrigkeit einen bestehenden Punkt auf dem Konto und kam einer neuer hinzu, verlängerte sich die Frist um die Zeit des zu letzt vergebenen Punkt. Schwere Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen also nach zweieinhalb Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren verfallen, Straftaten im Verkehr, beispielsweise fahrlässige Tötung, mit drei Punkten verfallen nach zehn Jahren. Der komplette Punkteabbau kann nur dann erfolgen, wenn innerhalb der Frist keine neuen Ordnungswidrigkeiten erfolgt sind.

Alle Änderungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts.


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