Wolfenbüttel. Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) ist in der gesamten Region für den ÖPNV – den öffentlichen Personennahverkehr - zuständig. In regelmäßigen Abständen wird dazu der Nahverkehrsplan fortgeschrieben, angepasst und aktualisiert. Am 1. Januar 2016 soll der neue Nahverkehrsplan in Kraft treten, am Donnerstag wurde über ihn im Rahmen der Verbandsversammlung beraten.
Er basiert auf den neuesten Mobilitätsdaten und muss neueren Gesetzen entsprechen und beispielsweise bis 2022 für Barrierefreiheit im ÖPNV Sorge tragen. In der Regel gilt ein Nahverkehrsplan für fünf Jahre, der derzeit geltende Nahverkehrsplan stammt aus dem Jahr 2008 und wurde 2012 für drei Jahre verlängert. Mit dem nun vorgestellten Entwurf beginnt das offizielle Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange, die Verkehrsunternehmen und die Verbände, die Interessen von Fahrgästen vertreten.
Was verbessert sich?
Mit dem neuen Nahverkehrsplan soll das flächendeckende ÖPNV-Angebot gezielt bei hoher Nachfrage ausgebaut werden, erläutert ZGB-Verbandsdirektor Hennig Brandes. In Bereichen mit geringer Nachfrage wird der Linienverkehr durch „alternative Bedienformen“ wie Anruflinien- oder Anrufsammeltaxen ergänzt. „ Ein regionaler und flächendeckender Ansatz hat für uns oberste Priorität, damit die Mobilität im gesamten Verbandsgebiet gestärkt wird.“ Für die Entwicklung einer Region als Arbeits- und Wohnort seien attraktive Mobilitätsangebote und eine gute Verkehrsinfrastruktur die wichtigsten Faktoren, um Arbeitnehmer in der Region zu halten und vor allem neue Unternehmen und Arbeitskräfte in die Region zu holen.
„Wir wollen uns dabei in der Region auf die Stärken des jeweiligen Verkehrsmittels konzentrieren“, erläutert Brandes weiter. Das bedeute, das jeweilige Verkehrsmittel - Bahn, Bus, Straßenbahn, Anruf-Taxen etc. - so einzusetzen, wie es sinnvoll sei. Notwendig sei ein koordiniertes Zusammenwirken aller Verkehrsmittel und zwar über den ÖPNV hinaus, also auch mit dem PKW und Fahrrad. ÖPNV-Angebote haben für die Reisenden nur dann einen Nutzen, wenn die gesamte Reisekette vollständig funktioniere.
Beispiel: Die Bahn kommt im Stundentakt an einem Bahnhof an, der notwendige, weiterführende Bus bietet aber keinen zeitnahen Anschluss. Dann nutzten den Fahrgästen die schnellsten Bahnverbindungen nichts, wenn sie vom Bahnhof nicht weiterkämen, sagt Brandes. Aber auch Park&Ride und Bike&Ride seien Möglichkeiten, die Reisekette zu vervollständigen. Das Thema Fahrgastinformation sei ein weiteres, wichtiges Thema im Rahmen des Nahverkehrsplans, sagt Brandes. „Fahrgäste erwarten heute Informationen in Echtzeit, als App, jederzeit verfügbar und aktuell, damit sie wissen, ob ihr Verkehrsmittel pünktlich kommt oder welches eine günstige Alternative ist.“ Gemeinsam mit dem VRB (Verbundgesellschaft Region Braunschweig) setzt der ZGB derzeit ein verbundweites Echtzeitprojekt auf, das in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden soll. Denn alle Verkehrsunternehmen müssen die entsprechenden technischen Vorkehrungen treffen, um die Echtzeitdaten der Busse und Bahnen zu erfassen und diese an die Fahrgäste über Anzeigen an Haltestellen oder Fahrplan-Apps weiterzugeben.
Die Ziele für den Verkehr im Nahverkehrsplan 2016 bis 2020
Der Verbandsdirektor nennt als wichtige Ziele, die mit dem neuen Nahverkehrsplan in den nächsten fünf Jahren erreicht werden sollen: jederzeit aktuelle „intermodale“ Fahrgastinformationen (zum Beispiel Mobilitätsportal, App), eine durchgängige „intermodale“ Beförderungskette von Tür zu Tür, ein einfaches, transparentes und übergreifendes Preissystem im gesamten Verbund „Der öffentliche Personennahverkehr in der Region wird attraktiver durch persönliche Navigationsdienste, gesicherte Anschlüsse und weitere Serviceleistungen wie beispielsweise kurze Übergangswege vom Bus zur Bahn.“
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