Wie sieht der Zeitplan zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen aus? Wie werden die Schulen personell unterstützt? Und warum wird die inklusive Schule überhaupt eingeführt?
Auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Inklusion an Niedersachsens Schulen gibt das neue Faltblatt des Kultusministeriums die passenden Antworten. Hier wird kurz und bündig erläutert, wie der Inklusionsprozess Schritt für Schritt umgesetzt wird:
Seit dem 1. August nehmen die Grundschulen alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Alle Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit einem anderen Förderschwerpunkt als Lernen können eine Grundschule besuchen, wenn ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen. Weiterführende Schulen nehmen aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf.
Unter www.mk.niedersachsen.de kann der Infoflyer „Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule" heruntergeladen oder in Papierform bestellt werden. Auf der Seite des Kultusministeriums steht auch weiteres Informationsmaterial für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen und die Schulträger zum Thema Inklusion bereit.
Demnächst wird dort das Faltblatt zur inklusiven Schule auch in so genannter leichter Sprache zu finden sein.
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