Wolfenbüttel. Die Neufassung der Richtlinien zur Förderung des Sports in Wolfenbüttel wurde am Montag beim städtischen Ausschuss für Sport und Freizeit einstimmig empfohlen. Das Konzept soll nicht nur den Vereinssport stärken, sondern auch den Schul-, Hochschul- und Freizeitsport fördern. Die Neufassung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Bereits im September 2013 ist nach ausführlichen Vorarbeiten und einer intensiven Beratung durch den Rat der Stadt Wolfenbüttel im Rahmen einer einstimmigen Beschlussfassung das Sportentwicklungskonzept verabschiedet worden. Im Mai 2015 wurde die Stadt damit beauftragt, die Förderrichtlinien zu aktualisieren und zu optimieren (regionalWolfenbüttel.de berichtete). Nach intensiver Öffentlichkeitsarbeit und der gemeinsam stattfindenden Beratung mit den Vereinen wurde nun am Montag eine Neufassung der Richtlinien zur Sportförderung vorgestellt und einstimmig weiter empfohlen. Die Neufassung beschränkt sich nicht mehr nur auf die Stärkung des Vereinssportes, sondern sieht zusätzlich eine Unterstützung außerhalb des organisierten Vereinssportes in den Bereichen Schul-, Hochschul- und Freizeitsport vor. Damit sei ein ganzheitlicher Ansatz des Sportentwicklungskonzeptes, der eine Optimierung der Situation des Sports im Stadtgebiet auf allen Ebenen verfolgt, realisiert, heißt es in der Beschlussvorlage.
Was beinhaltet die Neufassung?
Im Vereinssport sollen folgende Sportförderrichtlinien gelten:
- die Neufestlegung, gegebenenfalls Staffelung der Mitgliederzuschüsse,
- eine spezifische Förderung des Kinder- und Jugendsports,
- die Förderung der zunehmend bedeutsameren Kooperationen von Sportvereinen mit Kindertagesstätten und
(Ganztags-)Schulen, - eine stärkere Förderung für den Einsatz von lizensierten Übungsleitern,
- eine sportspezifische Unterstützung von Inhabern der „Wolfenbüttel-Card“ und deren Kindern
- die Unterstützung besonderer Sportangebote (unter anderem zur Integration, für Senioren und andere) und neuer Sportideen
- eine Novellierung der Förderung des Leistungssports
- die Förderung von Kooperationen zwischen Vereinen
- eine verstärkte Förderung von überregionalen Sportveranstaltungen, die durch Vereine initiiert werden
- eine institutionelle Förderung des Kreissportbundes Wolfenbüttel und
- die Verbesserungen im Verfahrensablauf der geltenden Förderpraxis (Formularwesen und Ähnliches)
Beim Schul-, Hochschul- und Freizeitsport ist folgendes vorgesehen:
- die Förderung von Sportangeboten und Projekten aus den Bereichen Schul-, Hochschul und Freizeitsport
- der Aufbau von sportspezifischen Kooperationen zwischen Stadt und Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- die Öffnung von Sportanlagen und Bewegungsräumen für den Freizeitsport
- die Förderung von Sportveranstaltungen und sportlichen Events, insbesondere in der Innenstadt und
- die Einbeziehung des Schul- und Hochschulsports in die Sportlerehrung
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