Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann sieht auch nach dem Treffen der Justizstaatssekretäre in Hamburg zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung keinen Grund zur allgemeinen Zufriedenheit. „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Wir sind zwar ein paar Schritte weiter gekommen, haben aber noch erhebliche Probleme zu bewältigen“, sagte Busemann heute in Hannover.
Ausgezahlt habe sich die gute Vorarbeit der Länder zur Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung hinsichtlich Unterbringung und Therapieangebot in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Federführung Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens. Hier hätten sich Bund und Länder weitgehend verständigt. „Nach wie vor fehlt aber ein Gesamtkonzept in Form eines Gesetzentwurfs der Bundesjustizministerin. Insbesondere zum Katalog der Anlasstaten, nach denen künftig die Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann, gibt es keine Äußerung“, stellte Busemann fest.
„Die Zeit drängt. Es würde uns sehr viel weiterbringen, wenn bei der Ministerkonferenz am 22. September ein Gesetzentwurf vorgelegt würde“, sagte Busemann. Es reiche nicht aus, einen Konzeptentwurf zu erörtern, um erst danach in die konkreten Gespräche einzusteigen. „Die Länder brauchen die notwendigen Eckdaten, wenn sie die von ihnen erwarteten Maßnahmen fristgerecht abschließen sollen“, so Busemann.
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