Niedrige Inzidenz: In Wolfenbüttel kommt es zu Lockerungen

Die Inzidenz in Wolfenbüttel liegt seit fünf Tagen unter 50.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Seit dem heutigen Montag ist die neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft, die weitere Lockerungen für Landkreise und Städte vorsieht, die stabil an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer 7-Tages-Inzidenz von 50 liegen. Im Landkreis Wolfenbüttel ist diese Grenze am heutigen Montag unterschritten, die Lockerungen treten laut Verordnung am übernächsten Tag in Kraft. Das bedeutet, dass weitere in der neuen Verordnung vorgesehene Lockerungen ab Mittwoch, 2. Juni, greifen. Dies teilt der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.


Die Schulen im Landkreis können ab kommenden Mittwoch in den Präsenzbetrieb („Szenario A“) übergehen. Jede einzelne Schule könne sich aber laut Niedersächsischem Kultusministerium auch entscheiden, erst zum folgenden Montag, 7. Juni, in den Präsenzunterricht zu gehen. Mit dieser Variante könnten sich die Schulen, Eltern und Kinder besser auf das sich ändernde Szenario einstellen. Eltern, Schülerinnen und Schüler können sich über ihre Schule (etwa über die Internetseiten) informieren, zu wann der Wechsel in Szenario A stattfinde.

Kitas würden in den Normalbetrieb wechseln, sofern keine Infektionsschutzmaßnahme aufgrund eines Corona-Vorfalls in einer Kita angeordnet wurde. Die Kitas müssten aber die Anforderungen des Rahmenhygieneplans des Landes einhalten.

Kontaktbeschränkungen


Treffen eines Haushalts und maximal zwei Personen oder Treffen von höchstens zehn Personen aus maximal drei verschiedenen Haushalten werde ab Mittwoch ebenfalls wieder möglich sein. In beiden Fällen werden Kinder von einschließlich 14 Jahren nicht eingerechnet. Auch Genesene und vollständig Geimpfte werden auch nicht mitgerechnet.

Im öffentlichen Raum gelte weiterhin das Abstandsgebot. Könne der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, müsse eine Maske getragen werden.

Gastronomie


Bei einer Inzidenz von über 35 und unter 50 sei in Gastronomiebetrieben neben der Außenbewirtschaftung nun auch eine Innenbewirtschaftung möglich. Im Innenbereich dürfe dabei nur die Hälfte der maximal zulässigen Personen an Tischen bewirtet werden. Private, geschlossene Gesellschaften seien nicht möglich. Es gebe eine Sperrzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie eine Testpflicht. Außengastronomische Angebote seien weiterhin möglich. Eine Testpflicht entfalle. Private, geschlossene Feiern außen seien mit bis zu maximal 50 Personen möglich – hierfür gelte dann eine Testpflicht.

Gastronominnen und Gastronomen müssten weiterhin Kontaktdaten zur Nachverfolgung erheben. Dies sollte elektronisch über eine App, etwa die Luca-App, erfolgen. Eine alternative Dokumentation über Papier sei in Einzelfällen möglich.

Einzelhandel


Ab Mittwoch gibt es Lockerungen für Geschäfte, deren Sortiment nicht zum täglichen Bedarf zählt. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 entfalle die Testpflicht. Hygienekonzepte müssten vorliegen. Einzelhändlerinnen und Einzelhändler müssten hierbei eine Begrenzung der Kundschaft abhängig von der Gesamtverkaufsfläche beachten. Weiterhin müssten Masken getragen werden.

Weitere Lockerungen seien möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liege. Verschärfungen bei steigenden Inzidenzen seien jedoch auch in Zukunft wieder möglich, nämlich dann, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz die 50 überschreitet, treten am übernächsten Tag Verschärfungen in Kraft.


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