Öffentlicher Grillplatz: Teichgarten steht zur Diskussion

von Sandra Zecchino


Bei Zustimmung würde sich die Stadt umgehend daran machen, den Grillplatz einzurichten. Foto: Thorsten Raedlein
Bei Zustimmung würde sich die Stadt umgehend daran machen, den Grillplatz einzurichten. Foto: Thorsten Raedlein | Foto: Thorsten Raedlein

Wolfenbüttel. Bisher ist das Grillen in den öffentlichen Grünanlagen der Stadt verboten. Doch nun schlägt die Stadt vor, auf der Grünfläche am Teichgarten einen Grillplatz einzurichten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die die Stadt auf Antrag der SPD-Fraktion durchgeführt hat. Über eine Umsetzung müssen die Kommunalpolitiker entscheiden.


Dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Grünflächen wie in Braunschweig generell zum Grillen freizugeben, dazu konnte sich die Stadt dann doch nicht durchringen. Sie befürchteten, dass „unkontrolliert“ Brandgefahren, Vermüllungsszenarien und in unmittelbarer Nähe von Gaststätten und Restaurants unerwünschte „Konkurrenzsituationen“ beziehungsweise Nutzungskonflikte entstehen würde. Zusätzlich könnte die Einrichtung eines einzelnen Grillplatzes als Pilotprojekt betrachtet werden, bei dem untersucht werden könne, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein konkreter Bedarf an Grillmöglichkeiten bestände.

Umfassender Kriterienkatalog


Damit der potentielle Grillplatz sowohl für die Nutzer gut zu erreichen ist aber gleichzeitig auch das Interesse der Anwohner berücksichtigt wird, hat die Stadt folgende Kriterien erarbeitet:

  • innenstadtnah

  • ausreichend große Fläche für die vorgesehene Nutzung

  • ruhige und ansprechende Umgebung

  • gut erreichbar mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmittel und Fahrrad

  • Abstellmöglichkeiten für Fahrräder

  • keine Beeinträchtigung gastronomischer Betriebe

  • keine Beeinträchtigung von Anwohnern


Entsprechend der Untersuchung schlägt die Verwaltung ein Areal auf der Grünfläche am Teichgarten als Standort für den Grillplatz vor.

Ohne Anmeldung frei zugänglich


Wenn die Kommunalpolitiker diesem Vorschlag folgen, werde sich die Verwaltung umgehend daran machen, die Einrichtung des Grillplatzes zu realisieren, versprach sie in der Vorlage. Dabei sei die Aufstellung eines Grills mit Regenschutz, die Schaffung von Sitzmöglichkeiten und die Aufstellung von Abfallbehältern geplant. Das Ambiente solle insgesamt zwar mit einfachen („rustikalen“) Mitteln und Elementen gestaltet werden, gleichwohl soll sich der Grillplatz nach Fertigstellung in seiner Wirkung durch einen hohen Aufforderungscharakter auszeichnen. Es ist vorgesehen, dass der Grillplatz ohne vorherige Anmeldung von jedermann frei zugänglich genutzt werden kann, wobei die tägliche Nutzungszeit auf 22 Uhr beschränkt werden soll.

Die Kosten für die entsprechende Herrichtung der Fläche werde nach einer ersten groben Schätzung mit insgesamt zirka 3.000 Euro kalkuliert. Die Aufwendungen für die durch die Städtischen Betriebe Wolfenbüttel (SBW) zu leistende Abfallentsorgung werden auf zirka 2.000 Euro pro Jahr prognostiziert.

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