Oesterhelweg und Schatta setzen sich für Schützen ein


Frank Oesterhelweg, Oliver Eckert BSSV von 1999 e.V./Braunschweiger Sportschützen Vereinigung von 1999 und Oliver Schatta. Foto: Frank Oesterhelweg MdL
Frank Oesterhelweg, Oliver Eckert BSSV von 1999 e.V./Braunschweiger Sportschützen Vereinigung von 1999 und Oliver Schatta. Foto: Frank Oesterhelweg MdL | Foto: Frank Oesterhelweg MdL

Leipzig/Wolfenbüttel. "Der CDU-Bundesparteitag fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, die Anpassungen des Waffengesetzes an wirklichen Problemstellungen und an der Praxis zu orientieren." Diesen von den Landtagsabgeordneten Frank Oesterhelweg und Oliver Schatta formulierten Antrag habe der Bundesparteitag in Leipzig beschlossen, wie Oesterhelweg in einer Presseinformation mitteilt.


Und weiter heiße es dort: "Wir fordern: Regelungen im Waffengesetz müssen klar und verständlich sein, müssen Rechtssicherheit geben und dürfen nicht dazu führen, dass beispielsweise Sportschützen kriminalisiert werden. Änderungen des Waffengesetzes sind nur dann vorzunehmen, wenn diese einen konkreten Sicherheitsgewinn bringen. Mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen ist eine enge Abstimmung vorzunehmen. Über das EU-Recht hinausgehende Reglementierungen sind dabei nur im Ausnahmefall vorzunehmen. Eine Rückdatierung von Maßnahmen wird ausgeschlossen. Die vorgesehene Zahl von 18 Übungseinsätzen pro Waffe und Jahr ist zurückzunehmen. Vielmehr ist eine Orientierung am gemeinsamen Vorschlag des bayerischen Innenministeriums und des Bayerischen Sportschützenbundes ernsthaft zu prüfen."

Kriminalisierung von Sportschützen


Die beiden CDU-Politiker haben sich zu einem Informationsgespräch mit Oliver Eckert getroffen, dem Präsidenten der Braunschweiger Sportschützen Vereinigung. Er habe Oesterhelweg und Schatta auf offensichtliche Fehler im Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes aufmerksam gemacht, die Schützen und Sportschützen im Falle der Umsetzung in erhebliche Schwierigkeiten bringen würden. Zur Erläuterung und Begründung des Antrages haben die beiden Landtagsabgeordneten gemeinsam mit Eckert festgestellt: "Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes stellt gerade die Sportschützen vor erhebliche Probleme. Über EU-Recht hinausgehende (teilweise rückwirkende) Regelungen würden zur Kriminalisierung vieler Sportschützen führen und die sportliche Praxis überfordern, gegebenenfalls den Sportbetrieb schwer beeinträchtigen oder gar die Ausübung des Sports komplett verhindern. Bestehende Schießstandkapazitäten reichen nicht aus, um die geplanten Anforderungen umzusetzen. Die diskutierten Maßnahmen haben mit wirklichen Bedrohungslagen nichts zu tun und gehen an der Praxis komplett vorbei."

Gesetze an der Praxis orientieren


Oliver Schatta und Frank Oesterhelweg freuen sich nun, dass eine pragmatische Regelung anstehe: "Da der Bundesparteitag unserem Antrag gefolgt ist, gehen wir davon aus, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Weichen richtig stellen wird - wir jedenfalls werden das genau beobachten!"


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