Mit Befremden reagierte der innenpolitische Sprecher Jan-Christoph Oetjen auf die Äußerung des niedersächsischen Justizministers Busemann, die Bundesjustizministerin würde die Aufklärung schwerer Straftaten behindern. „Das BMJ hat einen konkreten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nach dem Quick-Freeze-Verfahren vorgelegt. Wenn die Union dem zustimmen würde, hätten wir bereits seit Januar 2011 eine neue verfassungskonforme Regelung“, so der FDP-Innenpolitiker. Eine verdachtsunabhängige pauschale Speicherung der Daten aller Bürger lehne die FDP jedoch Oetjen zufolge nach wie vor ab. Einen rechtsstaatlichen Paradigmenwechsel durch die Relativierung der Unschuldsvermutung werde es mit der FDP nicht geben.
Oetjen: „Innenminister Schünemann hat im Niedersächsischen Landtag persönlich eingeräumt, dass die alte und verfassungswidrige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zu keiner nachweisbaren Erhöhung der Aufklärungsquote geführt hat. Es bedarf einer sachlichen Diskussion und keiner Debatte, die durch Angst bestimmt ist.“
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