Ohrum. Der Rat der Gemeinde Ohrum will in seiner nächsten Sitzung am 30. Mai über die Erhöhung der Hundesteuer beraten. Letztmalig wurde die Satzung der Hundesteuer in Ohrum im Jahr 2001 geändert. Nun soll die Steuer in einigen Bereichen angehoben werden.
Wie in der Vorlage erörtert wird, gelten für das Halten folgende Richtlinien: Die Hundehaltung muss innerhalb von einer Woche schriftlich bei der Gemeinde anzeigt werden. Dabei muss die Rasse des Hundes angegeben werden. Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung muss ebenfalls binnen einer Woche schriftlich anzeigt werden. Tut der Hundehalter dies nicht, kann dieses Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Laut neuem Entwurf soll die Hundesteuer jährlich für den ersten Hund 48 Euro (vorher 45 Euro) betragen. Für den zweiten Hund werde 96 Euro fällig (vorher 90 Euro) und für jeden weiteren Hund 144 Euro (vorher 105 Euro). Die Steuer für gefährliche Hunderassen ändert sich nicht. Hier gilt dann nach wie vor ein Satz von 450 Euro für einen Hund, 600Euro für den zweiten und 700 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund.
Diensthunde, Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind können per Antrag von der Steuer befreit werden. Hunde, die vor der Aufnahme in den Haushalt in einem Tierheim untergebracht waren, können für ein Jahr von der Hundesteuer befreit werden, sofern ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die Aufnahme von gefährlichen Hunden.
mehr News aus Wolfenbüttel