Ortsrat lehnt Hundeparadies für Wolfenbüttel ab

von Marian Hackert


In Fümmelse sollen keine Hunde über das Gelände der ehemaligem Gärtnerei tollen. Symbolfoto: Nadine Munski-Scholz
In Fümmelse sollen keine Hunde über das Gelände der ehemaligem Gärtnerei tollen. Symbolfoto: Nadine Munski-Scholz

Wolfenbüttel. Der Ortsrat Fümmelse beschäftigte sich in der Sitzung am Donnerstag mit einem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Plagge. Hier sollte unter anderem eine Hundeschule errichtet werden. Der Ortsrat Fümmelse lehnte den Antrag einstimmig ab.


Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Plagge an der Kreisstraße 66 zwischen Groß Stöckheim und der alten Ziegelei Fümmelse erstreckt sich über rund 15.000 Quadratmeter, zusätzlich grenzt eineGartenbaufläche zwischen der K 66 und dem Brückenbach. Die Bebauung selbst umfasst den Betrieb mit zirka 9.000 QuadratmeternGewächshausflächen und einer Betriebswohnung.Von der Antragstellerin sei laut Beschlussvorlage eine Nach- und Umnutzung des Gärtnerei-Areals für eineHundeschule mit ergänzenden Nutzungen wie einem Shop und einem Versand von Hundeartikeln vorgesehen. Dies teilte die Antragstellerin dem Ortsrat in der gestrigen Sitzung mit, berichtet Ortsbürgermeisterin Hiltrud Bayer auf Nachfrage von regionalHeute.de. Der Ortsrat stimmte, auch mit Verweis auf das sich in der Nähe befindende Tierheim, einstimmig gegen den Antrag. Alternativ könnte ein Schrotthandel auf dem Gelände entstehen, auch dafür gebe es einen Interessenten.

Es handelesich nach Angaben derVerwaltung um ein Bauvorhaben im Außenbereich der Stadt, also auf einerFläche, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Im speziellen Fall der Gärtnerei sei ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn diesem keine öffentlichen Belange entgegenstünden, die ausreichende Erschließung gesichert sei und wenn es einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung diene.

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Das 15.000 Quadratmeter Areal befindet direkt an der Kreisstraße 66 zwischen Groß Stöckheim und der alten Ziegelei Fümmelse. Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Foto:


1.500 Quadratmeter große Halle war geplant


Eine Anfrage zum Bau der Hundeschule ging bereits im Sommer 2016 bei der Stadt ein. Diese wurde mit Verweis auf die entsprechende baugesetzliche Regelung für Außenbereiche abgelehnt. Dennoch strebe die Antragstellerin die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens an und hat in diesem Rahmen einen sachverständigen Planer hinzugezogen. Formalrechtlich sei die Umsetzung des Vorhabens an diesem Standort nur durch ein bauleitplanerisches Verfahren mit einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans möglich, so die Verwaltung. Konkret soll eine Halle von 1.500 Quadratmetern für den Winterbetrieb der Hundeschule errichtet werden. Hinzu kommen soll eine weitere Halle von 500 Quadratmetern sowie insgesamt bis zu drei Wohneinheiten. Also ergänzend zu der bisherigen Betriebsleiterwohnung zwei weitere Wohneinheiten. Zusätzlich soll das Gelände weiterhin land- und gartenbauwirtschaftlich genutzt werden können. Dafür sollen die Gewächshausbauten weitestgehend abgerissen werden. Die ehemaligen Gartenbauflächen im Südosten des Gesamtareals sollen als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen beziehungsweise Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft entwickelt werden.

Bestehende Flächenreserven sollten genutzt werden


Laut Beschlussvorlage würde das Bauvorhaben die Entstehung einer Splittersiedlung befördern. Darüber hinaus fehle unter anderem eine Fußwegverbindung. Die vorgesehene große Halle wäre zudem weithin sichtbar und landschaftsprägender als die jetzige Gärtnerei. Vor allem aber eröffneten die vom Vorhabenträger vorgesehenen Festsetzungen eine ungewollte und bisher unterbundene gewerbliche Entwicklung im Außenbereich durch die Zulässigkeit „sonstiger Gewerbebetriebe“. Für die Erweiterung sollten laut Meinung der Stadt die ausreichend zur Verfügung stehenden Flächenreserven genutzt werden, bevor es zu weiteren versprengten Gewerbeflächenausweisungen komme. So bestünden für Betriebe wie eine Hundeschule im Siedlungsbestand ausreichend Optionen, beziehungsweise würden diese durch die eingeleiteten Bauleitplanverfahren noch erweitert. Eine Nachnutzung sei hingegen für Gärtnereibetriebe immer möglich. Allerdings seien diese Betriebe, so die Aussage der Verwaltung, zumeist begrenzt zahlungskräftig. Insofern blockiere die Hoffnung auf eine deutlich lukrativere gewerbliche Vermarktung der ehemaligen Gärtnerei die zulässigen Nachnutzungen und befördert die Spekulation. In diesem Zusammenhang sei die Vorbildwirkung für weitere Standorte in der Stadt Wolfenbüttel ebenfalls zu berücksichtigen, so der Wortlaut in der Beschlussvorlage.

Zustand der Gärtnerei sorgt für Diskussionen


Die Gärtnerei selber wurde sukzessive und durch wechselnde Eigentümer ab den 1960er Jahren errichtet. 2011 wurde die gartenbauliche Nutzung aufgegeben. Das Gelände liegt seitdem, bis auf das nach wie vor genutzte Betriebswohngebäude, brach. Dieser Zustand sei laut Verwaltung städtebaulich unbefriedigend, weshalb sich schon seit längerem die Zukunft des Gärtnereiareals in der Diskussion befinde. Von Seiten der Stadt bestehe auch weiterhin die Bereitschaft, eine entsprechende Nach- oder Umnutzung dieses Standortes gegebenenfalls auch bauleitplanerisch zu flankieren und zu unterstützen.


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