„Die Pflege eines offenen Dialoges mit den Richtervertretungen, ebenso wie mit den anderen Personalvertretungen, ist ein zentrales Anliegen meines Hauses, das ich nicht nur mit meinen heutigen Worten, sondern auch und gerade in der täglichen Zusammenarbeit zwischen Justizverwaltung und Richtervertretungen verfolge", sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann auf der Tagung der niedersächsischen Richterräte in Osnabrück. In diesem Lichte müsse man auch die Novellierung des Richtergesetzes vom 1. Februar 2010 sehen.
„Ein wesentliches Ziel des neuen Richtergesetzes war es erklärtermaßen, die Beteiligungsrechte der Richtervertretungen neu zu fassen und zu erweitern", sagte Busemann.
„Daran gemessen kann das neue Richtergesetz schon jetzt als ein voller Erfolg bezeichnet werden. Die Erfahrungen, die seit Inkrafttreten des neuen Richtergesetzes gesammelt werden konnten, sind durchgängig positiv. Die Richterinnen und Richter in den Richterräten nehmen ihre Aufgaben sehr verantwortungsvoll wahr. Aus Sicht des Justizministeriums wird dabei die Mitwirkung der Richterräte als willkommene Bereicherung der Entscheidungsvorgänge um die Erfahrungen und Bedürfnisse der richterlichen Praxis wahrgenommen", so Busemann weiter.
Ein weiteres Thema war der Erhalt der Justiz in der Fläche. „Ich habe immer deutlich gemacht, welch hohen Stellenwert eine leistungsfähige und bürgernahe Justiz gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen hat. Wer sein Recht sucht, muss erreichbare Möglichkeiten finden, um es durchzusetzen. Aus diesem Grund spreche ich mich immer wieder auch für den Erhalt von kleineren Gerichtsstandorten aus. Mit 3 Oberlandesgerichten, 11 Landgerichten und 80 Amtsgerichten, 3 Generalstaatsanwaltschaften und 11 Staatsanwaltschaften, einem Landesarbeitsgericht und 15 Arbeitsgerichten, 1 Oberverwaltungsgericht und 7 Verwaltungsgerichten, dem gemeinsamen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit seinen 8 niedersächsischen Sozialgerichten sowie dem Niedersächsischen Finanzgericht ist die Justiz im Flächenland Niedersachsen nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch und gerade in der Fläche, hervorragend aufgestellt", sagte Busemann.
Auch in den kleineren Organisationseinheiten der niedersächsischen Justiz ist die Möglichkeit richterlicher Mitwirkung gestärkt worden. Bis zur Verabschiedung des neuen Richtergesetzes gab es nur an präsidial besetzten Amtsgerichten Richterräte. Die Interessen der Richterinnen und Richter von nicht präsidial besetzten Amtsgerichten wurden vom Richterrat des übergeordneten Landgerichts wahrgenommen. Zur Verbesserung der Beteiligung wurde eine neue Form der Richtervertretung, die so genannte Amtsgerichtsrichtervertretung geschaffen. Sie gehört als beratendes Mitglied dem Richterrat des Landgerichts an und kann von diesem Befugnisse erhalten.
„Auch diese Ziele des neuen Richtergesetzes zur Stärkung der Beteiligungsrechte der Richtervertretungen wurden bereits umgesetzt", schloss Busemann.
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