[image=5e1764c9785549ede64ccf37]Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück hat einen 35-jährigen Angeklagten schuldig gesprochen, am 18. Februar 2012 seinen knapp vier Monate alten leiblichen Sohn vorsätzlich getötet zu haben. Sie hat ihn wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Der Kammervorsitzende hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme sei ein Unglücksfall auszuschließen. Es sei der Angeklagte gewesen, der seinem Sohn durch anhaltendes, kräftiges Schütteln die erheblichen Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser schließlich im Marienhospital in Osnabrück verstorben sei. Zur Überzeugung der Kammer stehe fest, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass das Schütteln zum Tode des Kindes führen könne. Der Angeklagte habe sich damit abgefunden.
Die Strafe ist unter anderem damit begründet worden, dass der Angeklagte als Vater eine besondere Fürsorge für sein Kind hätte walten lassen müssen. Statt dessen habe er den völlig hilflosen Säugling schwer misshandelt.
Der Verteidiger des Angeklagten hat nach der Verhandlung angekündigt, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einlegen zu wollen. Das Urteil des Schwurgerichts würde dann vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüft.
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