Parallelbetrieb von Ganztagsgrundschulen und Horten: Da muss ein Konzept her

von Thorsten Raedlein


| Foto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Die Optimierung des Parallelbetriebes von Ganztagsgrundschulen und Horten beschäftigte heute den städtischen Schulausschuss in seiner Sitzung. 


Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde die Grundschule Harztorwall die erste Ganztagsgrundschule in der Trägerschaft der Stadt Wolfenbüttel; mit Schuljahresbeginn 2011/2012 kamen die Grundschule Karlstraße und die Wilhelm-Busch-Grundschule, mit Schuljahresbeginn 2012/2013 der Grundschulzweig der Wilhelm-Raabe-Schule hinzu. Die Grundschule am Geitelplatz plant, zum Schuljahresbeginn 2014/2015 in den Ganztagsbetrieb zu gehen.

Um den Grundschulen in städtischer Trägerschaft einen verlässlichen Rahmen durch den Schulträger bei der Umstellung von der Halbtagsschule auf die Ganztagsschule zu gewährleisten, hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel in seiner Sitzung im September 2010 Qualitätsstandards zu den für einen Ganztagsbetrieb maßgeblichen Punkten Personal, Organisation, Gebäude, Mittagessen und Finanzausstattung beschlossen.

Seit 2009 steige dabei die Zahl der Schüler, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen an. Anhand dieser Zahlen sei ersichtlich, dass der Bedarf nach einer verlässlichen Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulbereich in der Stadt Wolfenbüttel kontinuierlich gestiegen sei und nach Einschätzung der Verwaltung künftig weiter steigen werde. Der Handlungsbedarf zur Erarbeitung eines zukunftsfähigen Konzeptes resultiere zunächst aus den bislang vorhandenen ungleichen Rahmenbedingungen von Ganztagsgrundschule und Hort. Während die in den Horten angemeldeten Kind in jeder Schulwoche an fünf Nachmittagen, in sämtlichen Schulferien (mit Ausnahme der dreiwöchigen Betriebsschließung in den Sommerferien und mit Ausnahme der Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr) ganztags und an weiteren schulfreien Tagen (Brückentage, ... ) ganztags betreut werden, haben die Eltern der im Ganztagsschulbetrieb angemeldeten Kinder diese Planungssicherheit nicht. Es besteht hier noch keine durchgängige Betreuung am Freitagnachmittag, keine verlässliche Ferienbetreuung in sämtlichen Ferienzeiten und keine verlässliche Betreuung an weiteren schulfreien Tagen.

Die flächendeckende Einführung des Ganztagsbetriebes in den fünf Kernstadt- Grundschulen ab 2014 könne - zumindest perspektivisch - zur Folge haben, dass die fünf Grundschulen in den Ortsteilen Salzdahlum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter und Adersheim (die gegenüber dem Schulträger Stadt Wolfenbüttel bislang noch nicht signalisiert haben, in den Ganztagsbetrieb gehen zu wollen) möglicherweise nicht mehr in dem Maße wie bisher angenommen werden. Für eine zunehmende Anzahl von Erziehungsberechtigten sei ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot auch am Nachmittag und in den schulfreien Zeiten, das entsprechend bedarfsgerecht und zeitgemäß ausgestaltet ist, unerlässlich. Fehle dieses, sei zu befürchten, dass die Eltern dann „ihren Schulbezirk“ verlassen und für ihre Kinder Schulen mit Ganztagsbetrieb wählen.

Bei der unterschiedlichen Ausgangssituation zwischen kostenpflichtigem Hort und kostenfreier Ganztagsgrundschule sei - wenn der zuständige Träger der Schulen und Einrichtungen nicht steuernd eingreift - zu befürchten, dass die einkommensstärkeren Erziehungsberechtigten möglicherweise deutlich eher den Hort anwählen, während in den Ganztagsgrundschulen vermehrt Kinder einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen am Nachmittag betreut würden. Ein derartiges etwaiges Anwahlverhalten könne nicht im Interesse des zuständigen Trägers der Grundschulen und der Kindertagesstätten liegen. Dem Träger müsse es in seinem Zuständigkeitsbereich durch einheitliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Standards gelingen, die Bildungsbiografien aller Kinder und vor allem der Kinder mit Bildungsrisiken bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.

Vor dem Hintergrund der gegebenen Rahmenbedingungen sowie der bisherigen und voraussichtlich künftigen Entwicklung der städtischen Grundschulen und der im Stadtgebiet bestehenden Kindertagesstätten gelte es, ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten. Um dieses Konzept zu erarbeiten, bedürfe es der Einbeziehung von Elternvertretern aus den Grundschulen, der Kitas, aus dem Hort-Arbeitskreis, aus dem OGS-Arbeitskreis, den Grundschulleitern, der Verwaltung und optional aus Schülervertretern. Dazu soll ein Arbeitskreis "Schulkindbetreuung" eingerichtet werden.

Eckbert Schulze mahnte an, auch Vertreter aus der Politik in den Kreis aufzunehmen. Dörthe Wendige-Degenhard beantragte darauf hin, die Vorlage nochmals zur Beratung, wer nun alles im Ausschuss sitzen soll, in die Fraktionen zu geben.


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