[image=5e1764bc785549ede64ccc4e]Jeder Mensch hat das Recht, frei darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form eine medizinische Behandlung durchgeführt werden soll. Wie stellt man aber den Willen des Patienten fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern? Der Deutsche Bundestag hat kürzlich hierzu ein Gesetz verabschiedet, welches am 01. September 2009 in Kraft getreten ist.
Um die interessierte Öffentlichkeit darüber im Einzelnen zu informieren, führt das Seniorenservicebüro Wolfenbüttel in Kooperation mit der Samtgemeinde Schladen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ am Dienstag, dem 31. Januar, um 14:30 Uhr, in der Aula der Grundschule Hornburg, Königsberger Straße 1 in 38315 Hornburg, durch.
Herr Rechtsanwalt Christoph Woelke und Herr Hans-Ulrich Bernhofen von der Betreuungsstelle des Landkreises Wolfenbüttel werden als Referenten zum Thema vortragen und die Fragen der Zuhörer beantworten. Betroffene, Angehörige und Interessierte sind herzlich eingeladen, heißt es in einer Mitteilung.
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