Wolfenbüttel. Pflege- und Altenheime, medizinische Einrichtungen, Kitas, Tagespflegestellen und Schulen müssen seit dem 5. August gegenüber dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel den Stand der Masernimpfungen bei Personal, Lehrkräften oder Kindern und Jugendlichen nachweisen. Der Landkreis hat dies in einer Allgemeinverfügung, veröffentlicht am 4. August 2022 im Amtsblatt, angeordnet.
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Grundlage dafür ist das Masernschutzgesetz des Bundes, das bereits seit dem 1. März 2020 in Kraft ist. Die Übergangsfrist für den Nachweis der Masernimpfung ist Ende Juli abgelaufen, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises am Dienstag.
Was muss gemeldet werden?
Mit dem Ende der Übergangsfrist gilt, dass für Personen, die bereits vor März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen tätig waren oder betreut wurden, ein Nachweis über die Masernimpfung vorliegen muss.
Eltern müssen gegenüber der besuchten Einrichtung nachweisen, dass für ihr Kind ein altersgerechter Masern-Impfschutz oder Immunität vorliegt. Für Kinder unter einem Jahr muss noch kein Nachweis einer Masernimpfung vorgelegt werden. Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt über die jeweilige Kita, Tagespflege, Schule oder den Hort.
Personal, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte in Pflege- und Altenheimen, medizinischen Einrichtungen, Kitas und Schulen, die nach 1970 geboren sind, müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein. Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt über die jeweilige Einrichtung. Die Leitungen der Einrichtungen müssen den Masern-Impfschutz vor Beginn der Tätigkeit überprüfen.
Bei Asylbewerbern und geflüchteten Menschen, die in einer Sammelunterkunft leben, muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme eine Maserimmunisierung erfolgen. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.
Meldung an das Gesundheitsamt
Die genannten Einrichtungen müssen ihre Meldungen mit einer Excel-Liste an das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel machen. Kontakt: masern@lk-wf.de. Die Meldung muss ab sofort erfolgen. Schulen und Kitas, die noch nicht durch den Landkreis abgefragt wurden, müssen die Meldung nach dem Ende der Ferien beziehungsweise der Schließzeiten durchführen.
Warum ist eine Masernimpfung wichtig?
Durch die Masernimpfung wird ein verlässlicher Schutz vor einer Infektion und Erkrankung durch Masernviren erzielt. Die Impfung trägt somit zu einem hohen und verlässlichen Eigen- und Fremdschutz bei. Das Risiko von teils schweren und mitunter tödlich verlaufenden Masern-Erkrankungen wird verhindert. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz unter www.masernschutz.de sowie unter www.nlga.niedersachsen.de/masernschutzgesetz
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