In einer Stellungnahme zur gegenwärtigen Inklusionsdebatte hat der Philologenverband Niedersachsen das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebene Recht von Menschen mit Behinderung auf eine bestmögliche Bildung nachdrücklich bejaht.
Bei allen Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Zieles müsse aber gemäß Artikel 7 der UN-Konvention das Wohl des Kindes oberste Richtschnur sein, betonte der Vorsitzende des Lehrerverbandes, Horst Audritz. Dies gelte auch für die strittige Frage, ob die Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder gemeinsam oder teilweise auch getrennt erfolgen solle.
Audritz wandte sich gegen Forderungen, die Förderschulen für Kinder mit verschiedensten Behinderungen generell abzuschaffen. Es gebe Fälle von Mehrfachbehinderungen, Schwerstbehinderung und geistiger Behinderung mit einem individuellen Pflege- und Förderbedarf, die in aller Regel nur eine Förderschule mit hochqualifizierten Lehrkräften, zusätzlichem Fachpersonal sowie Spezialeinrichtungen bestmöglich beschulen und betreuen könne. Auch das Entscheidungsrecht der Eltern, die ihr Kind in einer Förderschule besser aufgehoben sähen, dürfe nicht ignoriert werden.
Audritz warnte davor, die Inklusion „im Schweinsgalopp“ einzuführen. Ohne umfangreiche personelle und sächliche Zusatzausstattung sei eine gemeinsame Beschulung zum Scheitern verurteilt. Kultusminister Althusmann sei Recht zu geben, wenn er mit dieser Begründung die generelle Einführung der Inklusion in Grundschulen kürzlich verschoben habe. Zugleich warnte Audritz davor, die erheblichen Mehrkosten einer inklusiven Beschulung in anderen Bereichen des Schulwesens einzusparen.
Audritz forderte eine sachbezogene Inklusionsdebatte, die leider derzeit nicht immer gegeben sei. Insbesondere versuchten die Anhänger einer totalen Inklusion die Kritiker dieser Richtung moralisch abzuqualifizieren, indem sie deren Position mit diskriminierenden Vokabeln wie „aussortieren“, „aussondern“ oder „selektieren“ in Zusammenhang brächten. Ebenso wandte sich Audritz gegen den Missbrauch der Inklusionsdebatte zur Einführung einer Einheitsschule für alle Kinder. Die UN-Konvention wolle der Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung für alle dienen, nicht jedoch weltweit bestimmte Schulstrukturen festlegen.
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