Pink: „Starke Stadt in einer starken Region“


| Foto: Thorsten Raedlein



Wolfenbüttel. Zu den in Rede stehenden Sondierungen einer kommunalen Gebietsreform im Raum Südostniedersachsen (WolfenbüttelHeute.de berichtete mehrfach) hat Wolfenbüttels Bürgermeister Thomas Pink ein Positionspapier erarbeitet.

In den vergangenen Jahren sei auf Landes- und kommunaler Ebene mit zunehmender Intensität über die Notwendigkeit einer Veränderung der kommunalen Strukturen in Niedersachsen diskutiert worden. Bereits in der 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages (2008 bis 2013) sei sowohl im Hinblick auf die Landkreise und kreisfreien Städte als auch auf die kreisangehörigen Gemeinden ein Optimierungsbedarf mit dem Ziel konstatiert worden, flächendeckend leistungsstarke und zukunftsfähige Kommunen zu schaffen.

Von Seiten des Landes sei Professor Dr. Dr. h.c. Joachim Jens Hesse mit der Erstellung einer Gutachtens über den Stand und die Entwicklung der Kommunalstrukturen in Niedersachsen beauftragt worden, dessen Ergebnisse im Jahr 2010 vorgelegt wurden und die einen entsprechenden Veränderungsbedarf, insbesondere im Raum Südostniedersachsen, bestätigten sowie konkrete Empfehlungen über die Zusammenschlüsse einzelner Kommunen enthielten. Daraufhin sei zunächst - ausgehend von einer Initiative des Oberbürgermeisters a.D. der Stadt Braunschweig, Dr. Gert Hoffmann, - die Möglichkeiten einer Regionsbildung als „große Lösung“ erörtert worden, die (bisher) nicht realisiert worden sei.

Auch in der laufenden 17. Wahlperiode des Landtages sei das Thema einer kommunalen Gebiets- und Verwaltungsstrukturreform in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Gegenwärtig werde auf Initiative der Landesregierung eine Fusion der Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt in die laufende Diskussion eingebracht. Die Stadt Wolfenbüttel nehme daher die folgenden Positionen ein:

Handlungsbedarf


Die Stadt Wolfenbüttel erkenne angesichts der demografischen Entwicklung, der gegenwärtigen und perspektivisch unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Kommunen sowie weiterer Entwicklungsparameter einen zumindest regionalen Bedarf einer Gebiets- und Verwaltungsstrukturreform sowohl auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise als auch auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden in Niedersachsen, insbesondere im südöstlichen Raum, grundsätzlich an.

Freiwilligkeit


Die Stadt Wolfenbüttel begrüße den im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien verankerten Grundsatz der Freiwilligkeit bei der Veränderung von derzeit bestehenden kommunalen Strukturen. Es bestehe insoweit die klare Erwartungshaltung, dass kommunale Gebiets- und Strukturreformen zunächst nur im Einvernehmen aller betroffenen Gebietskörperschaften realisiert werden.

Ausgewogenheit


Das Ziel gebietlicher und struktureller Änderungen müsse stets und uneingeschränkt eine Verbesserung der jeweiligen Situation der betroffenen Kommunen sein. Dies bedinge einen fairen Interessenausgleich, der sich an der Gleichwertigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften ausrichte. Eine Gebiets- und/oder Strukturreform, die sich ausschließlich oder überwiegend an den Interessen der als Oberzentren fungierenden kreisfreien Städte orientiere, werde strikt abgelehnt. Vielmehr müsse im Ergebnis ein ausgewogenes Stärkeverhältnis zwischen den Kommunen gewährleistet werden, um die Herausforderungen der künftigen Entwicklung nachhaltig meistern zu können.

Partikularität


Im Falle der gebietlichen Veränderung von Landkreisen seien die kreisangehörigen Städte und Gemeinden von Beginn an in den Beratungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Bürgerbeteiligung


Die Stadt Wolfenbüttel erwarte eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Beratung über die Veränderung kommunaler Strukturen, insbesondere auch in den Fällen, in denen diese Beteiligung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sei.

Transparente Begutachtung


Für den Beratungs- und Entscheidungsprozess über gebietliche oder strukturelle Veränderungen seien sämtliche relevante Informationen (Bevölkerungsentwicklung, finanzielle Situation, künftige Leistungsfähigkeit) zu bündeln, zu prüfen und in einem transparenten Verfahren mit Blick auf die angestrebte Stärkung der betroffenen Kommunen auszuwerten. Als Grundlage des Beratungs- und Entscheidungsprozesses seien ausschließlich sachliche Kriterien heranzuziehen, die geeignet seien, eine Verbesserung der kommunalen Strukturen zu erzielen. Parteipolitische Interessen dürften angesichts der Bedeutung und Tragweite von Gebiets- und/oder Verwaltungsstrukturreformen nicht maßgebend sein.

Unterstützung durch den Gewährsträger Land


Das Land Niedersachsen unterstütze in einer moderierenden Rolle die Beratungsprozesse auf der kommunalen Ebene. Gebietliche und/oder strukturelle Veränderungen werden durch das Land finanziell gefördert, wobei diese Förderung nachhaltig sein und damit im Einzelfall über eine einmalige Entschuldungshilfe hinausgehen müsse. Soweit gebotene Veränderungen auf freiwilliger Basis im Einvernehmen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften nicht zustande kämen, werde das Land aufgefordert, federführend eine Reform der Kommunalstrukturen durchzuführen, die spätestes in Jahr 2021 abgeschlossen sein solle.

Ergebnisoffene Prüfung aller Optionen


Für den Raum Südostniedersachsen seien sämtliche mögliche Optionen gebietlicher Änderungen auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vor einer - auch einzelnen - Entscheidung umfassend zu prüfen. Es werde angeregt, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der dem vorgenannten Raum angehörigen drei kreisfeien Städte (Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg), der fünf Landkreise (Wolfenbüttel, Goslar, Helmstedt, Peine, Gifhorn - eventuell auch Hildesheim) und der den Kreissitz vorhaltenden Städte über mögliche Gebiets- und Strukturreformen mit einem ganzheitlichen Ansatz erörtert.

Einbeziehung aller Akteure


Die Stadt Wolfenbüttel erwarte, dass der Landkreis Wolfenbüttel zunächst mit allen potentiellen kommunalen Partnern in der Region über mögliche gebietliche und/oder strukturelle Änderungen berate und in einer Gesamtabwägung über eine etwaige Voll- oder Teilfusion entscheide.

Berücksichtigung der Kreisstadt


Als stärkstes Mittelzentrum in der Region sei im Falle einer gebietlichen Veränderung auf der Kreisebene der Sitz der Kreisverwaltung auch künftig in der Stadt Wolfenbüttel vorzuhalten.


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